pfänden, was??
Denkt ihr der Gerichtsvollzieher pfändet mein Angelzubehör das gerade mal NEU einen Insgesamten Sachwert von ca65 euro hat und nun gebraucht ist nun nicht mal mehr 35 euro bringt ? falls der das doch mit nimmt wie kann ich dem beweisen das das zeug nicht viel wert ist will es ja für mein hobby behalten
4 Antworten
Lohnt sich nicht der Aufwand.
Er hätte mehr kosten als er einnimmt .
Keine Angst der lässt dir Deine Angelruten .
Wenn du höherwertige und lohnenswerte Sachen hast kann er es pfänden .
Vorher unterbreitet er dir aber erst ein Angebot /Ratenzahlungsplan .
Solltest du nix von allem haben und können dann musst die EV ablegen .
Dann hast erstmal Ruhe .
Bedenke aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Kümmere dich lieber .
Wer Schulden macht soll auch Zahlen .
LG
Der Gerichtsvollzieher führt keine Sachpfändung durch, wenn der zu erwartende Erlös die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht übersteigt (§ 803 Abs. 2 ZPO).
Gruß
itasca
wird er wohl nicht machen
wenn er es pfänden will, kannst du aber genau gar nichts machen
So ein Quatsch will der nicht haben.