gerichtsvollzieher rate nicht eingehalten
hallo habe eine frage mein bekannter hatte ein krankenhaus aufenthalt, sollte deswegen 300 euro zahlen, ist dem aber nicht nachgekommen da kahm der Gerichtsvollzieher und es wurde eine rate vereinbart von 30 euro, die rate wurde auch nicht eingehalten.jetzt hat sich der gerichtsvollzieher angekündigt und hat die ratenvereinbahrung gekündigt und will 300 euro sofort abkassieren. jetzt meine frage kann er noch mal ein raten zahlung vereinbaren und wenn nicht was könnte passieren er ist frührentner und hat kein geld. bei ihm wphnt noch die 19 jährige tochter und mutter die auch kein geld haben.mit was für eine strafe muss er rechnen tv pfänden und so weiter würde nicht gehen alle elektro sachen hat die tochter gekauft
3 Antworten
Der Gerichtsvollzieher hat großes Interesse daran, das Geld einzutreiben. Er wird sicher gemeinsam mit dem Schuldner einen Weg suchen,. Ich bin ganz sicher, dass es zu einer neuen Ratenvereinbarung kommt.
Über eine "Strafe" könnte man hier nur spekulieren, da keine anderen Fakten bekannt sind. Allenfalls wäre ein Verfahren wegen Betruges möglich, wenn er bei der Anschaffung bestimmter Dinge schon von vornherein gewusst hat, dass er nicht zahlen kann. Aber davon ist hier ja keine Rede.
hi danke er hofft das man neu verhandeln kann weil er schwer herzkrank ist und das alles nicht mehr so kann
Es kommt auf das Verhandlungsgeschick deines Bekannten an. Du musst eingestehen, dass dein Bekannter nun in den Augen des Gerichtsvollziehers jemand ist, der Ratenzahlung vereinbart, sich dann aber an die Vereinbarung nicht hält. Der Gerichtsvollzieher wird sich fragen, was deinen Bekannten davon abhalten soll, beim nächsten mal wieder nicht dir Raten zu zahlen.
bei ihm wphnt noch die 19 jährige tochter und mutter die auch kein geld haben.mit was für eine strafe muss er rechnen tv pfänden und so weiter würde nicht gehen alle elektro sachen hat die tochter gekauft
Der Gerichtsvollzieher geht zunächst einmal davon aus, dass alles, was er in der Wohnung vorfindet, dem Schuldner gehört. Er könnte also auch Gegenstände pfänden, die einem Mitbewohner gehören. Wenn der Schuldner glaubhaft darlegen kann, dass es sich um Eigentum einer anderen Person handelt, kann der Gerichtsvollzieher nicht pfänden. Das betrifft auch Gegenstände, die noch nicht vollständig abbezahlt sind. Pfändet der Gerichtsvollzieher doch etwas, das einer anderen Person gehört, muss die betreffende Person beim zuständigen Drittwiderspruchsklage erheben und erklären, dass die gepfändeten Gegenstände Eigentum sind und die Freigabe der Gegenstände beantragen.
Quelle und weitere ausführliche Infos: