Wie ist die Gesetzeslage bei Schmiede bzw. Schmelzfeuer?
Hallo,
Ich habe mir eine Esse und einen Schmelzofen im Garten gebaut, beides aus Beton und Steinen. Die Esse benutz ich mit Holzkohle zum Schmieden und den schmelzofen zum Schmelzen von Metallschrott, ich hab schon Temperaturen von ungefähr 1500 °C erreichen können. Alles unter leichter Rauenwicklung. Gilt für die Esse und den Ofen auch das Gesetz für Feuerstellen in Niedersachsen. Werden sie vom Gesetz her wie ein Feuerkorb und eine Feuerschale behandelt, da sie das Feuer ja auf einen Bereich beschränken oder ist es verboten. Ich stelle diese Frage, weil sich mein Nachbar vor kurzem bei mir Beschwert hat, da ihn die leichte Rauchentwicklung gestört hat. Ich wohne auf dem Land und die Häuser sind ziemlich weit von meinen Feuerstellen entfernt. Er hat mir mit Polizei gedroht, wenn sich das wiederholt. Ist er im Recht oder kann er mir nichts anhaben?
4 Antworten
Gesetz für Feuerstellen in Niedersachsen<
ein solches Gesetz kenne ich nicht, ich vermute, du meinst die Feuerungsverordnung FeuO, diese ist jedoch m. Ansicht nach nicht einschlägig, da es sich ja bei deiner Esse nicht um eine Heizung handelt.
Eine Esse, zum schmelzen von Metall ist etwas komplett anderes als eine Feuerschale oder ein Grill, die beiden letzteren sind von der BImschV ausgenommen, deine Esse dürfte bestenfalls eine nicht genehmigungspflichtige Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach §4 BImschV sein.
Schlimmstenfalls, u. a. je nachem, was du mit den Schmelzprodukten machst (verkaufen? = gewerbliche Nutzung) kannst du auch unter § 4 BImschG fallen.
Vieleicht hilft es, wenn Du einfach mal einen Schmied aus Niedersachsen kontaktierst. Da diese ja selbst eine Esse betreiben, können die Dir sicher ein paar Tipps geben, wie es um die rechtlichen Situation bestellt ist und was Du da ggf. beachten musst, wenn Du diese zur Hobbyausübung betreibst. Adressen findest Du in den Gelben Seiten.
In einem Wohngebiet wirst du dafür eine Sondergenehmigung brauchen. Dabei werden ja giftige Schwermetalle über den Rauch emissioniert.
Da solltest du beim örtlichen Bauamt nachfragen, ob und welche Genehmigung du brauchst, um auf Nummer Sicher zu gehen. Die Vorschriften bzw. Durchführungsverordnungen können unterschiedlich sein.