Beförderungspflicht Rettungsdienst?

5 Antworten

Ich frage mich gerade, wo Du den Eingangstext vor Deiner Frage her hast. 

Prinzipiell muß der Rettungsdienst natürlich erkrankte/verletzte Personen transportieren. Hier ist es manchmal nicht so einfach zu unterscheiden, ob jemand wirklich den RD benötigt oder sich das Taxigeld sparen möchte. Immer öfter wird der RD auch zu Bagatellen gerufen, die gerade einmal eine Vorstellung beim Hausarzt oder weniger rechtfertigen würden. 

Bei dem von Dir beschriebenen Beispiel, wäre ein Transport und vorab eine Therapieeinleitung wahrscheinlich gerechtfertigt. 

kisa2121 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 22:30

Dieser Text ist auf der Seite recht im dienst 



Ein Patient, der einen Krankentransport wünscht, muss ebenfalls transportiert werden ---> sollte dann aber schon ein Notfall sein... wünschen kann man sich viel.. aber ob es wirklich nötig ist ???



 Also wenn ein Rettungspersonal einem Patienten der Atemnot und schmerzen in der Brust hat den Transport ins Krankenhaus verweigert ? Weil die es für irrelevant halten ?


hatte der Patient wirklich Atemnot oder wurde vor Ort festgestellt dass der vermeintliche Patient gar nicht so schlimm dran ist wie dargestellt ?



kisa2121 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 22:17

Dieser Patient hatte wirklich Atemnot, er konnte selber nicht mehr sprechen. Als Ausrede sagt man das ist die Erkältung Bronchitis. Und trotz das er schmerzen in der Brust hatte und zusätzlich noch Diabetiker war hatte man es für irrelevant gehalten. 

Katinka61  12.10.2017, 22:27
@kisa2121

und was habt ihr dann gemacht ? 

kisa2121 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 22:34
@Katinka61

Dieser Patient ist gestorben.. Man hat unnötig 75 Minuten verloren mit Diskussion und alles drum und dran, 10 Minuten später nach Abfahrt ins Krankhaus ist der Patient im Aufzug wegen einem Herzinfarkts und Schlaganfall gestorben.. Grund: Sauerstoffmangel 

Katinka61  12.10.2017, 22:36
@kisa2121

und wo ist jetzt dein Problem.. ? du hast den Text irgendwo rauskopiert , du warst bei dem Fall nicht dabei ... also was willst du hier nun  ?

kisa2121 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 12:30
@Katinka61

Und woher willst du wissen ob ich nicht dabei war ? Was willst du jetzt ? :) 

kisa2121 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 12:41
@Katinka61

Vielleicht erst mal nachdenken oder nach fragen, bevor man so blöde Sachen frägt was das Problem ist. 

Das ist eine sehr schwierige Frage. Das Problem ist ja folgendes: Eine kranke Person muss natürlich die Hilfe bekommen, die sie benötigt und muss daher auch transportiert werden. Das ist klar geregelt: Notfallpatienten müssen in das nächste geeignete Krankenhaus geschafft werden, wobei Notfallrettung Vorrang vor Krankentransporten hat.

Aber: Was wenn der Anrufer gar nicht krank ist? Er ist also kein Notfallpatient, sondern nur ein Simulant, ein Schnorrer oder was auch immer. Dann muss er natürlich nicht transportiert werden, denn der Rettungsdienst transportiert nur Notfallpatienten.

Wer aber bestimmt denn nun, wer krank ist und wer nicht? Denn natürlich glaubt erst mal jeder, er sei krank. Gut, es gibt offensichtliche Fälle, wo ein lustiger junger Mensch leicht angeheitert vor den Rettern steht und sie fragt, ob sie ihn nicht nach Hause bringen könnten, weil er kein Geld für ein Taxi hat. Das ist wohl eindeutig.

Ansonsten aber ist es nicht so leicht. Nehmen wir dein Beispiel von oben: Atemnot, Beschwerden in der Brust. Vielleicht vorher schon Bronchitis gehabt. Haben dir Retter das Recht, diesen Transport abzulehnen, weil sie die Beschwerden für irrelevant halten? Nur ein Arzt darf Diagnosen stellen. Ein Rettungsdienstler darf das nicht, denn nach dem Heilpraktikergesetz dürfen nur Ärzte (und Heilpraktiker) die Heilkunde ausüben - und dazu zählt auch eine Diagnosestellung sowie eine definitive Therapie. Der Rettungsdienst darf und soll "nur" kritische Zustände erkennen und im Notfall zur Abwendung schwerwiegender Gefahren für Leben und Gesundheit des Patienten behandeln.

Was bedeutet das nun? Nehmen wir das Beispiel der Unterzuckerung. Das ist ein lebensbedrohlicher Zustand. Der Rettungsdienst soll diesen Zustand diagnostizieren und darf dann zur Abwendung von Lebensgefahr Glucose verabreichen. Kommt der Patient danach wieder zu Bewusstsein, muss er trotzdem in ein Krankenhaus gebracht werden, denn der Rettungsdienst darf nicht entscheiden, dass der Patient so stabil ist, dass er allein zu Hause bleiben kann. Ein  Notarzt, der die Rettungsdienstler begleitet, dürfte das schon, aber nicht die Notfallsanitäter allein.

Kommen wir zurück zu deinem Beispiel. Luftnot und Brustschmerzen bei Bronchitis. Klar, Bronchitis kann diese Symptome machen. Wenn das der Grund ist, dann müsste man den Patienten vielleicht auch nicht ins Krankenhaus bringen, sofern die Bronchitis bereits adäquat behandelt ist. Notfallsanitäter dürfen aber von sich aus diese Diagnose nicht stellen. Sie müssten den Patienten also ins Krankenhaus bringen, wo geklärt werden kann, ob ein Notfall vorliegt.

Anders sieht es wieder aus, wenn ein Notarzt dabei ist. Er kann diagnostizieren, dass kein Notfall vorliegt und den Patienten zu Hause lassen. Allerdings übernimmt er damit die volle Verantwortung für eine eventuelle Verschlechterung des Patienten.

Die Antwort auf deine Frage wäre also: Ja, der Rettungsdienst hat eine Beförderungspflicht, wenn ein Notfall bzw. eine Erkrankung vorliegt. Der Patient muss ins nächste geeignete Krankenhaus bzw. öffentliche Einrichtung der Patientenversorgung gebracht werden. Nichtärztliches Rettungsdienstpersonal darf Maßnahmen ergreifen, um Schaden vom Patienten abzuwenden, darf aber keine endgültigen Diagnosen und Therapien beschließen. Das dürfen nur Ärzte. In der Sonderstellung als Arzt im Rettungsdienst könnte ein Notarzt den Patienten zu Hause lassen, wenn er diagnostiziert, dass kein Notfall vorliegt - was den Rettungsdienst von der Transportpflicht befreit, jedoch die Verantwortung auf die Schultern des Arztes legt.

 

Offensichtlich hast du einen konkreten Fall im Kopf. Die Infos dazu müsstest du nochmal schreiben. Ich habe zwar grob was rausgelesen, den Fall aber noch nicht genau verstanden. Wer hat was verweigert und wieso wurde trotzdem transportiert. War auch ein Notarzt mit dabei oder nur der Rettungswagen? 

Allgemein: Der Rettungsdienst hat einen Versorgungsauftrag für Notfallpatienten. Also für akut Kranke und Verletzte. Zum einen ist dafür eine AKUTE Krankheit oder Verletzung erforderlich - der Rettungsdienst versorgt und transportiert nicht wegen irgendwelchen Befindlichkeitsstörungen. Es ist zB weder einzusehen, wieso Schmerzen im Fuß seit 3 Wochen ein Notfall sein soll. Desweiteren muss man überlegen, ob für nicht akute Fälle, wenn denn eine Behandlung zB nachts unbedingt sein muss, nicht der ärztliche Bereitschaftsdienst ausreichend ist - als Vertreter des Hausarztes.

Also: Es ist immer zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt und welches die angemessene Versorgung ist.

Bei Krankentransporten sieht es etwas anders aus. Krankentransporte sind per Definition keine Notfalleinsätze. Es hat -ebenfalls per Definition - bereits medizinischer Kontakt stattgefunden und -nochmals per Definition - ein Krankentransport ist planbar. Insofern besteht natürlich keine Transportpflicht durch den Rettungsdienst, da durch den Nicht-Transport kein gesundheitlicher Schaden entsteht und ein entsprechendes Transportmittel (KTW) ja den Transport zum entsprechend möglichen Zeitpunkt vornehmen kann. 

kisa2121 
Beitragsersteller
 13.10.2017, 21:43

Also. Patient hatte am Tag x schmerzen in der Brust und hat sehr schwer Luft bekommen. Er war morgens bei seinem Arzt und es wurde Bronchitis festgestellt. Im Laufe das Tages sind die Schmerzen schlimmer geworden und der Patient hat immer weniger Luft bekommen. Notruf Nummer wurde gewählt und nach 10 Minuten sind zwei Rettungssanitäter gekommen. Diese haben schon gebockt und gesagt das es nicht schlimm ist und er solle nochmal zum Hausarzt gehen. A: was soll der Hausarzt machen wenn der Patient keine Luft bekommt? Es ist doch ein klarer Fall für das Krankhaus weil zuhause es eskalieren könnte. So.. Diese haben sein Sauerstoff gemessen und gemeint es ist doch alles in Ordnung. Nach langer Diskussion (Ca 15 Minuten) haben die Ärzte entschlossen, den Hausarzt anzurufen und nach Rat zu fragen. Nach Aufforderung des Arztes haben sich die Sanitäter entschlossen den Patient doch mitzunehmen. Der Patient wohnt im 2 OG. Und hat keine Hilfe bekommen um im Treppenhaus runter zu kommen; so hat ihm seine Frau runtergeholfen. Nach Ca 20 Minuten war der Krankenwagen immer noch unten und nach paar Minuten ist der Notarzt angekommen. Der Patient hat durch eine Luftmaske geatmet und nach Luft geheuchelt. Nach 75 Minuten Verschwendung ist der Rettungswagen losgefahren und 10 Minuten nach Ankuft müsste man den Patienten im Aufzug 30 Minuten lang reanimieren. Weil er einen Herzinfarkt hatte. Der Arzt im Krankenhaus hat gesagt, er habe noch nie solche Schlechten Werte gesehen. 

ozz667  13.10.2017, 22:50
@kisa2121

Grundsätzlich kann ich schlecht eine Bewertung vornehmen. Eine Situation kann sich ja durchaus auch verändern. Und das ist nicht in allen Fällen vorraussehbar.

Ich gehe mal die Sachen chronologisch durch und gebe mal ein paar Anmerkungen. 

Da ich ja schon die abschließende Diagnose kenne, gebe ich dir natürlich recht. Die Symptome hätten ernst genommen werden müssen. Dadurch verändern sich natürlich etwas die Maßnahmen, nicht unbedingt der zeitliche Verlauf. Dazu später mehr. 

Btw: zu einem Notfalleinsatz fährt ein Rettungswagen, kein Krankenwagen und es fahren niemals zwei Rettungssanitäter auf einem Rettungswagen zum Notfalleinsatz.

Eins aber vorab. Aus deiner Beschreibung lese ich heraus, dass die Symptome auch schon bei dem Hausarztbesuch da waren. Wenn auch noch nicht so schlimm. Da ist doch schon das erste Mal was in die Hose gegangen. Der Hausarzt hätte dies da schon erkennen müssen und ihn direkt aus der Praxis mit dem Rettungsdienst in die Klinik schicken müssen.

Natürlich ist es dann von der Besatzung her OK, den Hausarzt zu kontaktieren. Was sie dazu bewogen hat, kann ich nicht nachvollziehen. Ebenso nicht, was am Telefon besprochen wurde. In der Situation her -ohne das nachträgliche Wisden des Herzinfarktes- kann es durchaus OK gewesen sein, zB wenn der Arzt die Diagnose Bronchitis / Lungenentzündung bestätigt, die Werte OK sind, kann man den Patienten durchaus zu Fuß zum Rettungswagen bringen. 

Die Wartezeit, bis sie losgefahren sind ist hingegen ganz klar Versorgungszeit. Die Behandlung wird vom Rettungsdienst eingeleitet und das dauert auch eine gewisse Zeit. ZB wird in dieser Zeit der Blutdruck erneut gemessen, ein EKG geschrieben, eine Infusion angelegt, ggf Medikamente gegeben oder such Sauerstoff. 

Die Verantwortung dafür liegt -sobald er da ist- beim Notarzt.

Du kannst auch nicht sagen, wären sie früher losgefahren, hätte er überlebt. Es kann genauso sein, dass durch die Versorgung im Wagen er es überhaupt erst in die Klinik geschafft hat - wären sie sofort losgefahren, wäre er schon auf dem Transport verstorben. Ebenso fraglich ist, ob er den Herzkatheter überlebt hätte oder er vielleicht dort verstorben wäre. 

Und natürlich gibt es noch die Möglichkeit, dass alle alles richtig gemacht haben. Es ist ja nicht klar, wann er den Herzinfarkt bekommen hat. Wenn er den erst im Rettungswagen bekommen hat, hätte niemand einen Fehler gemacht. 

Zusammenfassend: es macht den Anschein, dass sowohl die Besatzung des Rettungsdienstes als auch der Hausarzt die Situation falsch eingeschätzt haben. Aber dr Eindruck kann auch täuschen.

Wie gesagt. Bewerten kann ich das nicht, da es viele Dinge gibt, die so oder so sein können. 

Warst du live dabei? Wie war deine Beziehung zu Patient A?

kisa2121 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 12:40
@ozz667

Bei dem Patienten wurde Zuhause noch Sauerstoff gemessen, anscheinend alles gut weswegen sie ihn nicht mitnehmen wollten. Nach dem die Ärzte ihn reanimiert haben, war er 10 Tage im Koma. Der Arzt in der intensiv Station sagte, er habe noch nie solche schlechten Werte gesehen. Der Patient hatte eine Lungenentzündung, leichte Blutvergiftung und man hat ihn einen herzkatheter eingesetzt. Der Patient war mein Vater. Und hätten die Ärzte ihn gleich mit genommen, und wäre er Trotzdem gestorben, dann wäre es wieder eine andere Sache ( so denke ich). 

ozz667  14.10.2017, 17:26
@kisa2121

Dann zuerst mal tut es mir leid, was passiert ist.

Ich will auch niemanden in Schutz nehmen. Ich weiß selbst, in meiner Branche (Rettungsdienst) gibt es gute und schlechte Leute - wie überall. Ich will auch nix beschönigen, es kommt mir schon komisch vor, das alles. Aber, um was es mir geht ist, dass es auch durchaus von der Situation her so hätte sein können, dass trotz der Merkwürdigkeiten alles korrekt gelaufen ist. Ich weiß es eben nicht. Nur mit einfachen Schuldzuweisungen "die haben draußen zu lange gewartet" kommt man halt auch nicht weit. Meiner (nicht beweisbaren) Meinung nach hat auch der Hausarzt schon den großen Fehler begangen. Die Symptome waren da schon da.

Juristisch gesehen wird es schwer, was zu machen. Einem Arzt was nachzuweisen ist fast unmöglich. Das golt sowohl für den Hausarzt als auch für den Notarzt. Und die Zeit, in der nur der Rettungswagen da war, da hatren die mit dem Hausarzt telefoniert - also quasi auf ärztliche Anordnung gehandelt.

Dazu kommt noch, dass er ja noch einige Tage auf Intensiv gelegen hat und erst dann verstorben ist. 

Sorry nochmals.

kisa2121 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 19:40
@ozz667

Dankeschön. Ich wurde von der Kriminalpolizei eingeladen zum Assagen. Vor 5 Wochen hat man den Bericht an die Staatsanwaltschaft geschickt. Hausarzt und Notarzt haben ausgesagt. Die zwei Rettungsassistenten haben ihre Aussage verweigert und sind zum Anwalt. Was ich aber sehr komisch finde hm.. 

ozz667  14.10.2017, 20:21
@kisa2121

Ich würde auch erstmal zum Anwalt gehen. Zum einen ist die Schweigepflicht für Ärzte genauer geregelt, so dass ich mich einfach absichern würde, bevor ich was ausplaudere, wofür ich später wieder vor Gericht muss (also wegen des Verstoßes gegen die Schweigepflicht). Außerdem kann der Anwalt Akteneinsicht verlangen. Mich interessiert erstmal, bin ich der Beschuldigte oder der Zeuge. Da kann halt der Anwalt besser helfen.

Für die Schuldfrage spielt das aber nur eine untergeordnete Rolle. Es muss dem Rettungsassistenten nachgewiesen werden, dass durch sein Handeln ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist - bevor der Notarzt kam. Und dieser Nachweis kann durch die folgende lückenlose ärztliche Behandlung erbracht werden - mit oder ohne Aussage der Rettungsassistenten. Aber, dieser Nachweis ist schwierig. Es muss ja eben nachgewiesen werden, dass der Schaden genau in diesem Zeitfenster verursacht wurde.

Übrigens - wegen der ursprünglichen Frage, die genauen Pflichten des Rettungsdienstes sind in den Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer geregelt. 

kisa2121 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 22:13
@ozz667

Dankeschön für ihre Hilfe!!:)

ozz667  14.10.2017, 22:40
@kisa2121

Keine Ursache. Viel Kraft dir noch.

da ein rettungswagen kein öffentliches verkehrsmittel ist - nein. es liegt im ermessen der rettungsassistenten, bzw. des anwesenden notarztes.

winstoner14  13.10.2017, 09:13

Hatte erst letztens ein Fall wo ich für eine Bekannte einen Krankenwagen gerufen habe, da sie über Starke Schmerzen geklagt hat. Der Zuständige hat verweigert, einen Krankenwagen herzuschicken. Da musste sie per Taxi ins Krankenhaus gefahren werden. Diagnose: Gallensteine Den Leuten haben keine weiteren Konsequenzen gedroht.

ozz667  13.10.2017, 22:54
@winstoner14

Das sind aber zwei verschiedene Dinge. Beim einen sind sie direkt vor Ort, das andere liegt in Verantwortung der Leitstelle. Die Leitstelle wird in den meisten Bereichen auch nicht von den Hilfsorganisationen betrieben, sondern vom Landkreis / Stadt.

kisa2121 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 22:14

Und was passiert wenn ein Mensch Atemnot und schmerzen in der Brust hat und vor schmerzen und Sauerstoffmangel selber nicht mehr sprechen kann ? Und man ihm trotzdem verweigert ihn mitzunehmen ? Und als folge weil man es ihn vergweigert hat dieser Mensch stirbt ?