Persönliche Notizen am Arbeitsplatz
Hallo da draussen,
vielleicht weiss es ja jemand.
Wenn man sich in der Arbeit kleine Spickzettel schreibt (wie man was macht und wo was am Computer zu finden ist etc) gehören die Spickzettel dem Arbeitgeber, weil es Betriebsgeheimnisse sind, oder gehören sie mir denn wenn ich es mir merke, kann ich mein Gehirn bei Kündigung ja auch nicht dortlassen. Versteht ihr , was ich meine?
10 Antworten
mnf783 hat schon recht : Dienstliche/betriebliche Angelegenheiten, geschrieben auf vom Arbeitsgeber bezahlten Zetteln mit vom Arbeitgeber bezahlten Stiften in der vom Arbeitgeber bezahlten Arbeitszeit ..... da bleiben wohl keine Fragen mehr offen, was ?
Grauzone (?) sehe ich da weit und breit nicht.
Gehört dem Arbeitgeber.
Er kann sich sogar alle Dateien auf dem Firmenrechner von dir anschauen, wenn er seinen Leuten nicht erlaubt hat auch mal was privates abzuspeichern. Das geht bis hin zu den beruflichen E-Mails. Wenn er jedoch ausdrücklich erlaubt hat, dass man sich einen Ordner "Privat" auf dem Rechner anlegen darf, dann darf er da nicht reinschauen.
Spickzettel kannst du aber im Zweifel ja einfach wegwerfen...
Es sind an sich deine eigenen Notizen und müssen nicht alle dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Du darfst aber natürlich auch nicht z.B. den Collegeblock mit den ganzen Notizen wie eventuell EK-Preise jedem zeigen.
Das wiederrum sind Betriebsgeheimnisse
Lass deinen Block oder deine Worddatei einfach am Arbeitsplatz und dann bist du auf der sicheren Seite.
Deinen Chef interessiert es eh wahrscheinlich nicht wie die Nr. von demjenigen ist den du gerade am Telefon oder so hattest. ;)
Gruß!
Hallo kora76,
also wie sich das jetzt mit der Rechtslage verhält weiß ich auch nicht. Aber ich mache mir auch immer Zettel, damit im Zweifelsfall nachsehen kann und mir ist bis jetzt noch nie einer gekommen und hat gesagt, daß es sich dabei dann um Betriebseigentum handeln würde. Bin nur schon oft bestaunt worden und man hatte mich auch schon unter Kollegen um Leihgabe gebeten, weil das auf Anklag gestoßen ist. Also ich habe keine Probleme damit, aber das kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber auch verschieden sein.
Gruß
Zwergle
Schriftliche Notizen könnte der Arbeitgeber tatsächlich als sein geistiges Eigentum ansehen. Schließlich hast du sie ja während der Arbeitszeit erstellt.
Betriebsgeheimnisse wären, wenn du dir irgendwelche Kundendaten notieren und mitnehmen würdest. Das darfst du natürlich ebenfalls nicht.
Wenn du jetzt seine ganze Kundendatei auswendig lernst, kann er dir natürlich nicht den Kopf abreißen.