Per Nachname bestellen, aber Annahme verweigern. Kosten?
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Man bestellt etwas per Nachname, entscheidet sich dann, die Annahme zu verweigern. Was ist mit den entstandenen Kosten? Rechtlich gesehen muss man (vermutlich) dafür aufkommen. Aber wie sieht es in der Realität bei diversen Anbietern (bitte Beispiele) aus? Wer hat Erfahrungen gemacht?
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Angenommen, man selbst hat das Paket nicht selbst bestellt, sondern eine unbekannte andere Person, die einem einen Streich spielen möchte. Was würde in diesem Fall passieren? (z.B. wenn Kosten entstehen, man selbst aber logischerweise dafür nicht aufkommen möchte?)
3 Antworten
Anstandshalber mal den Verkäufer informieren, das Zurücksenden der Ware gilt wohl als Widerruf des Kaufvertrags, siehe hier
https://www.frag-einen-anwalt.de/Annahmeverweigerung-Nachnahmepaket--f41681.html
Gilt natürlich nur wenn du im Rahmen des Fernabsatzgesetzes gekauft hast (also nicht von privat)
Wenn du per Fernabsatz (Internet, Telefon etc..) bestellt hast, hast du ohnehin ein Widerrufsrecht. Die Annahmeverweigerung löst den Widerruf aus, daher entstehen dem Käufer hier grundsätzlich keine Kosten.
Es heisst Nachnahme..mit deinem Nachnamen hat das Nix zu tun.
Verkäuferrisiko
Nein, passiert uns (Firma) leider öfters. Auf den Kosten bleiben wir dann sitzen.
Ohje. Ist das eine kleinere Firma?
Mittel. (passiert 2 bis 3 mal im Monat. Die 15.-- können wir verkraften, ärgerlich ist eher der Arbeitsaufwand. Bestellung annehmen, Rechnung schreiben, einpacken, verschicken, Retoursendung annehmen, auspacken, Rechnung stornieren, Ware wieder verräumen.Ungefähr 25 Minuten Arbeit für nichts)
Warum bietest Du denn Nachnahme überhaupt an? Wer kein Geld hat, vorher zu bezahlen, hat es zum Zeitpunkt der Zustellung meist auch nicht. Ich verkaufe auch - aber nie per Nachnahme.
Wenns so einfach wäre. Das sind ausschließlich Firmenkunden (zum größten Teil Stammkunden), die einen Tag nach der Bestellung draufkommen, das sie das Teil doch nicht brauchen... Privat bieten wir ohnehin keine Nachnahme an.
Was ist mit den Versandkosten oder den Gebühren für die Zahlung per Nachname?