Wie lange dauert eine Untersuchung beim LKA?
Hallo, die Polizei hat heute von mir 2 Computer, 2 Tablets und 2 Festplatten beschlagnahmt, da ich im Verdacht stehe etwas gemacht zu haben, was ich jedoch nicht gemacht habe! Die Geschichte auszufechern würde jetzt zu lange dauern. Lange Rede, kurzer Sinn, wie lange dauert eine solche Untersuchung, wenn auf all den Datenträgern nichts gefunden wird? Durch die Mitnahme der Gegenstände entsteht auch ein Schaden, sodass eine zügige Herausgabe wünschenswert ist. Werden die Datenträger an Geräte angeschlossen und dann nach bestimmten Suchbegriffen gesucht oder wie geht diese Untersuchung von statten?
7 Antworten
Ich hab im Fernsehen mal gesehen, dass es möglich ist, dass du die gar nicht wieder bekommst.
Ansonsten schätzungsweise ein 2-3 Monate.
Also wie das LKA die Datenträger durchsucht weiß ich nicht. Aber ich kann dir sagen: Das kann nach 3 Wochen erledigt sein, kann sich aber auch über Monate ziehen. Man kann da nicht einfach pauschal sagen: Eine Datenträger Durchsuchung dauert 1 Monat. Das geht nicht. Es kommt drauf an wie viel sie durchsuchen müssen, ob sie verschlüsselte Daten suchen und so weiter und so fort. Also wie gesagt: Da heißt es nur abwarten und Tee trinken. (Und ganz nebenbei: Wenn die Polizei bei dir reinstürmt und mit einem Gerichtsbeschluss 2 Computer, 2 Tablets und 2 Festplatten mitnimmt, ist das sicher nicht ganz unbegründet. Ansonsten würden sie einen solchen Gerichtsbeschluss nicht bekommen ;-) )
Mir fällt dazu jedesmal ein, dass anscheinend eine Anzeige eine einfache Möglichkeit ist, einen Konkurrenten auszuschalten. Bis der weiterarbeiten kann, sind alle Kunden flöten gegangen. Und Schadenersatz ist möglicherweise auch nur fällig, wenn die Anzeige unbegründet war. Aber Verdacht auf Pornographie mit Kindern kann man ja leicht kriegen.
Ist auch nicht unbegründet, mein Mitbewohner hat über das Internet Mist gebaut und jetzt wird vermutet dass ich in diesen Sachen mit drin hänge. Da wir uns eine Wohnung teilen und er auch Zugriff auf meine Datenträger hätte haben sie gleich alles mitgenommen, auch meine Sachen. Also begründet schon aber zu tun habe ich damit trotzdem nichts -.-
Klienten, die ich betreue, warten oft mehrere Monate. Kauf dir ein neues Gerät.
Das ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Es kommt halt auf die Verhältnismäßigkeit an und dazu zählt natürlich erst mal der Tatverdacht, also welche strafbare Handlung, welche Strafe zu erwarten, aber auch der Bedarf des Betroffenen spielt eine Rolle.
Man darf auch nicht immer gleich Äpfel mit Birnen vermischen. Nur weil bei dir die Geräte beschlagnahmt wurden heißt das ja nicht zwangsweise dass du selbst dich strafbar gemacht hast. Natürlich wird es in einer Mehrzahl der Fälle schon so sein, dass da ein unmittelbarer Zusammenhang besteht aber zwingend ist das nicht.
Wenn ich jetzt auf dem Computer eines Freundes etwa verbotenes Material runterladen und speichern würde ohne dass er etwas davon weiß, dann wäre bei einem Ermittlungsverfahren wohl auch sein PC erst mal weg, obwohl er weder Beschuldigter noch überhaupt betroffen ist.
Die Beschlagnahme dient also ausschließlich dazu Beweismittel sicherzustellen und nicht es dem eventuell Beschuldigten gleich mal ordentlich zu zeigen. Und als solches ist die Beschlagnahme natürlich ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte, weshalb schon ex lege mit äußerster Schonung und unter Achtung der Interessen des oder der Betroffenen vorzugehen ist.
Bei einem Privaten PC ist es natürlich etwas schwer den dringenden Bedarf nachzuweisen, aber es könnte auf dem Gerät eine Abschlussarbeit sein oder Ähnliches.
Man stelle sich vor bei einem mittelgroßen Unternehmer hat ein Mitarbeiter Mist gebaut und nun kommt das LKA und beschlagnahmt mal auf die schnelle 4 - 5 Server, also das würde wohl jedenfalls an der Verhältnismäßigkeit scheitern. In solchen Fällen zieht man eher Kopien der Platten etc.
Wenn du also einen konkreten und dringenden Bedarf an Daten hast, dann wende dich an den zuständigen Richter der den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hat. In berechtigten Fällen gibt es immer Mittel und Wege und üblicherweise sind die Behörden da auch sehr kooperativ, schon weil sie niemandem absichtlich schaden wollen.
Wenn du aber die Dinger nur einfach "zurückhaben" willst weil sie so schön sind und du unbedingt die letzte Episode eines Spieles fertigspielen willst, dann wirst du dich wohl etwas gedulden müssen ....
Wie oft werden denn bei Dir Computer beschlagnahmt. Das hast Du doch schon am 29.05. gepostet? Aber egal, die Ermittlungsbehörden werden schon einen Grund haben, vermutlich geht es um die Sache mit der Freundin.....
Und warum hast Du denn schon einmal die Frage gestellt mit der Möglichkeit anonym surfen zu können??? Ich denke die mit der Angelegenheit betrauten Beamten werden sich viel Zeit nehmen mit der Aufklärung und der Beweissicherung. Kann schon mal bis zu 6 Monate dauern.
Ein Schadensersatz steht Dir natürlich nicht zu. Du wirst verdächtigt eine Straftat begangen zu haben.
Wenn auch etwas verspätet. Nur zur Info: Das mit dem Schadensersatz ist quatsch.
§ 7 StrEG
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/903.htm
Viele Grüße
AnonJura