Partyraum - VM zwingt mich zur Auflösung
Guten Tag,
darf ein Vermieter mir es verbieten, meinen Keller als Partyraum zu nutzen? Ich gebe zu, in der Vergangenheit war es desöfteren laut, jedoch möchte ich dies ändern. Ich weiß, wenn ich um Verzeihung bitte, dass es dem VM nicht interessiert. Nun muss ich jetzt alles entfernen oder kann ich den Raum weiter nutzen? Mietvertrag besitze ich keinen, da die Wohnung eine Dienstwohnung ist. Somit ist dies nicht geregelt zumindestens nichts für mich einsehbar.
LG
4 Antworten
Mit Abschluss des Mietvertrags darf der Mieter die Mietsache im vereinbarten Umfang nutzen. Das bedeutet, dass ein Kellerraum auch nur als Kellerraum genutzt werden kann.
Ohne abweichende Vereinbarung wird man sich daran zu orientieren haben, wie ein Kellerraum nach der Verkehrssitte genutzt wird. Es ist sicher nicht weit hergeholt, wenn ich behaupte, ein Keller dient typischerweise zur Einlagerung irgendwelcher Gegenstände. Damit sollte die Antwort klar sein: ein Kellerraum darf nicht als Partyraum genutzt werden.
Da es bei Rechtsfragen selten schwarz oder weiß gibt, wird eine im Grundsatz unzulässige Nutzung vielleicht dann nicht zu beanstanden sein, wenn es sich um relativ seltenen einen Einzelfall handelt. Regelmäßige Nutzung als Partyraum wird aber ausscheiden. "Regelmäßig" wird also sicher kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache sein.
Man könnte hier auch noch weitere Details wie bsw. Brandschutz hinterleuchten.
Hi, schau mal in deinen Mietvertrag, dort wirst du den Passus zu den dir vermieteten Räumen finden. Z.B. "Zweizimmer, Küche, Bad, Keller". Ein Keller gehört zwar zum Mietobjekt, aber wird als Abstellraum oder Lagerraum in der Regel benutzt. Der Vermieter kann dir durchaus verbieten, diesen Raum "fremd zu nutzen", zumal vermutlich Klagen der anderen Mieter erfolgt sind, Der Frieden der Hausgemeinschaft spielt dabei auch eine wichtige Rolle. Du hast leider überzogen und das Vertrauen zu dir ist vermutlich futsch. Also, füge dich und räume ihn aus, du hast keine Möglichkeit dagegen etwas zu unternehmen.
Er darf. Und für eine weitere Nutzung bist du auf sein Wohlwollen angewiesen, er hat das uneingschränkte Nutzungsrecht, welches er nach seinem Gutdünken weitergeben darf, mündlich oder schriftlich.
da musst du mit dem vermieter verhandeln.