party feiern im Landschaftsschutzgebiet verboten?
Bei uns gibt es ein Naherholunggebiet (kein Naturschutzgebiet) mit einem kleinen Wald, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Ab April werden jährlich in dem Wäldchen an derselben Stelle mehrmals laute Partys mit vielen (ca. 15-30) Personen, Musikverstärkern, Lautsprechern, Stromaggregat, Bierkästen, etc. bis in die Morgenstunden gefeiert. Der Waldboden ist auf dieser Fläche schon zertrampelt so dass nichts mehr dort wächst.
Die liegen gelassenen Abfälle (Flaschen, Glasscherben, Papier, Klopapier, Dreck) werden dann jedes Mal von verantwortungsbewußten Spaziergängern fortgeschafft.
Ich ärgere mich über den Lärm und den Dreck. Derzeit laufen Vorbereitungen für eine neue Party weil Holz-Paletten als Sitzgelegenheiten und Tische abgestellt werden. Ich habe Lust, die Polizei zu informieren.
Wie ist das rechtlich, darf man in einem Landschaftsschutzgebiet solche Partys feiern?
3 Antworten
Landschaftsschutz unterliegt dem Landesrecht - das heisst also, zuständig ist das jeweilige Bundesland. Daher sind die Vorschriften zum Landschaftsschutz auch regional unterschiedlich.
Deine für dich zuständige Kommune (und sicher auch die Polizei) kann dir Auskunft geben, was in deiner Region erlaubt ist und was nicht.
Danke !!!
Landschaftsschutzgebiet ist ein Begriff aus dem Naturschutzrecht und im Bundesnaturschutzgesetz für ganz Deutschland geregelt. Regelungen der einzelnen Bundesländer spielen da kaum noch eine Rolle.
Allerdings findet sich im Gesetz nur, zu welchem Zweck unter welchen Voraussetzungen, von wem,... Etc. Ein Bereich zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden kann. Generelle Bestimmungen, was dort erlaubt und verboten ist, wirst du nicht finden. Es gibt zu jedem einzelnen eine extra Verordnung, die erlassen wurde als es dazu erklärt wurde, und da stehen die Regelungen drin. Sie werden sich oft ähneln, können aber grundsätzlich in jedem anders sein, je nach Besonderheiten. Du wirst dich also speziell nach diesem Landschaftsschutzgebiet erkundigen müssen, und zwar bei der Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Allerdings sollte die Grenze des Gebietes mit Schildern kenntlich gemacht sein, und auch die wichtigsten Bestimmungen sollten dort stehen.
Landschaftsschutzgebiete sind i. d. R. sehr groß - im Gegensatz zu Naturschutzgebieten (NSGs) z. B. - und haben v. a. das Landschaftsbild als Schutzzweck... (NSGs den Schutz bestimmter besonderer Teile der Natur)
Daher sind NSG-Verordnungen eher allgemein und betreffen eher Dinge wie Baurecht, Verkehrsplanung etc - während in NSGs auch ganz konkrete Handlungen wie betreten usw. verboten sind...
Ausserdem ist die Frage, was da genau gemacht wird, aber ein LSG wird da ein weit weniger scharfes Schwert sein, als z. B. das Landeswaldgesetz (Feuer machen, Rauchen i. d. R. verboten), das Abfallrecht, usw.