Parkendes Auto wurde beschädigt. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Wie geht man am besten vor?

6 Antworten

Die Bester und auch wirkungsvollste Maßnahme ist es einen eigenen Anwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Dieser Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Vorteil

Die gesamte Kommunikation der Versicherungen läuft über den Anwalt

Der Anwalt kennt alle Möglichkeiten die mit der Versicherung in so einem Fall abgerechnet werden können / werden müssen. z.B. Ausfallpauschale oder Leihwagen, Gutachter, etc.

Bei einer eigenen Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung läuft man immer Gefahr diverse Kosten nicht erstattet zu bekommen. Das hat der Anwalt alles im Griff und im Blick.

Analog schonst Du Deine Nerven und sparst entsprechende Zeit die Du für andere und auch schönere Dinge einsetzen kannst.

Mooonshadow 
Beitragsersteller
 24.03.2014, 15:21

Das hört sich nach dem wenigsten Aufwand an ;)

So werd ichs machen, danke.

madquad  25.03.2014, 17:45
@Mooonshadow

Gute Entscheidung... die wirst es nicht bereuen....

Mit der Versicherung des Verursachers Kontakt aufnehmen, die sagen dann, wie weiter zu verfahren ist. Deine Werkstatt stellt dann einen Kostenvoranschlag auf und bestellt, wenn die Versicherung das will, auch den Gutachter. Die Versicherung des Unfallverursachers bezahlt, wenn nötig, für die Zeit der Reparatur auch einen Mietwagen.

Ich würde zunächst den Verursacher kontaktieren und um seine Versicherung bitten , nachfragen, ob er seine Versicherung schon über den Schaden informiert hat, wenn nicht, solltest Du den Unfall bei der gegnerischen Versicherung anzeigen, damit sie dir eine Schadenmeldung zukommen lassen.

Gleichzeitig solltest Du Deine eigene KFZ-Versicherung informieren, Schadensgegner und Versicherung durchgeben.

Du gehst mit den Dokumenten zu deiner Versicherung. Anwalt brauchst du erst bei einem Rechtsstreit ( bsp: Unfallverursacher behauptet es nicht gewesen zu sein).

CrazyDaisy  24.03.2014, 12:29

Die eigene Versicherung hat da doch gar nichts zu tun, wenn kein Eigenverschulden vorliegt.

Yunus Celik  24.03.2014, 12:31
@CrazyDaisy

*seiner.... Ups... :) Natürlich zahlt SEINE Versicherung und nicht deine!

CrazyDaisy  24.03.2014, 12:39
@Yunus Celik

Na, dann stimmt's ja wieder! ;-)

Wichtig ist das die Polizei den Vorgang aufgenommen hat falls die gegnerische Haftpflicht nachfragt. Die Versicherung anschreiben fertig. Der Vers.-Nehmer bekommt einen Fragebogen zugeschickt.