Darf man ohne Pickerl, aber mit Kennzeichen auf der Strasse (In Österreich) Parken?
Hallo also ich frage deshalb weil es ja rechtlich so ist das man zum Parken auf öffentlichen Plätzen nur Kennzeichen also eine gültige Zulassung benötigt.
Aber das man ein Pickerl auch haben muss davon steht nirgendwo etwas.
Kennst sich da jemand von euch aus?
Danke Lg
5 Antworten
Das Auto darfst du auf öffentlichem Grund nur mit einem gültigen, max. 4 Monate abgelaufenen, Pickerl abstellen. Ist es länger abgelaufen, oder fehlt es komplett, besteht keine Betriebserlaubnis mehr und das Auto darf dann dort auch nicht mehr parken.
Ohne gültige AU nach § 57a darf ein KFZ sich nicht auf öffentlichem Grund bewegen, und dazu gehört auch das Parken (ruhender Verkehr). Allerdings ist bei der Plakette zu beachten, dass die Gültigkeit innerhalb der Nachfrist nicht berührt wird.
Das Pickerl braucht man doch nur, wenn man in Ö über die Autobahn fahren will, oder? In der Stadt ist es wurscht, ob es dran ist. Es sei denn du meinst noch ein anderes Pickerl
Das Pickerl ist wie bei euch die TÜV-Plakette. Was du meinst ist die Autobahnvignette.
Pickerl = Vignette für die Autobahn? Was hat die mit dem Parken zu tun?
Pickerl ist wie die TÜV-Plakette in D
Was für ein Pickerl meinst du? Das was ich als Pickerl kenne (Vignette für die Autobahn) braucht man natürlich nicht zum parken.
Pickerl heißt erst mal nichts anderes als "Aufkleber", weil es eben "pickt", also klebt. Davon sind sogar Klebeetiketten erfasst. Tu felix Austria!
Ah, das ist für die Betriebserlaubnis (Begutachtung, ob das Fahrzeug sicher ist etc.). So wie ich den Gesetzestext verstehe ist dies für die angegebenen Fahrzeuge Voraussetzung für eine gültige Betriebserlaubnis. Von dem her würde ich sagen, diese ist zwingend notwendig wenn das Fahrzeug sich auf öffentlichem Grund befindet.
Ok verstehe nun ja also ich frage nicht weil ich mir was ersparen will oder so, aber es handelt sich um mein Wohnmobil das ganzjährig vorm Haus auf der Strasse steht und nicht gefahren wird, und da dachte ich mir ich könnte es lassen und erst wieder machen wenn ich wieder fahren will
Ich meine das § 57a Pickerl, das man einmal im Jahr in der Werkstatt macht