Paragraph für Verbotsschilder einfach aufhängen ohne Erlaubnis?

4 Antworten

Wenn sich das alles auf Privatgelände abspielt, also innerhalb eurer Wohnanlage, dann wäre Dein erster Absprechpartner der Eigentümer, bzw. Dein Vermieter.

Allerdings würde ich rein vom Gefühl her da nicht aktiv werden, sondern eher nach dem Prinzip "ignorieren" verfahren.

lenzi91 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 01:11

Die kehren sich leider nicht darum wir sollen es doch selber austragen. Ignoriert wurde es 2 Jahre aber er wird immer schlimmer. Mittlerweile haben wir auf dem Hinterhof einen Schilderdschungel. Gibt es da nichts das das wilde Schilder aufhängen verboten ist

dan030  27.06.2015, 01:17
@lenzi91

Wenn sich das alles im öffentlichen Straßenland abspielen würde, dann gäbe es durchaus einschlägige Paragraphen. Aber auf Privatgelände sieht's von Seiten des öffentlichen Rechts halt mau aus.

Letztlich kannst Du nur wählen zwischen "ignorieren", "abhängen" oder "Spaß draus machen, Youtube-Video drehen Marke 'Unser Nachbar dreht durch'" o. ä.

Ich würde weiterhin "ignorieren" anraten. Alles weitere könnte nur zu einer weiteren Eskalation beitragen.

Januar07  27.06.2015, 01:19
@lenzi91

Teile der Hausverwaltung mit, daß Du Dich schlichtweg durch diesen "Schildbürgerstreich" belästigt fühlst und die etwas dagegen unternehmen sollen.

Schließlich kannst Du keinen Genuß mehr empfinden, wenn Du aus Deinem Fenster in den Hof schaust.

Sollte keine Änderung eintreten, dann mach Dich mal schlau, ob Untätigkeit, wie in diesem Falle, eventuell ein Grund für Mietminderung sein könnte.

Häng doch ein Foto von ihm daneben.

Wenn er Deine Kinder anrührt, weißt Du, was zu tun ist; anzeigen.

lenzi91 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 01:11

das würde er sich nicht trauen. sowet wird es nicht kommen

;-DDD

Amtsanmaßung! Ist nach § 132 StGB strafbar. Er darf keine Verbotsschilder aufstellen.

Der Typ darf sich nicht anmaßen, seine eigenen Regeln aufzustellen!

dan030  27.06.2015, 01:22

Amtsanmaßung greift hier halt leider nicht, wenn die Schilder nicht im öffentlichen Straßenland stehen und/oder von der Gestaltung amtlicher Schilder deutlich abweichen. Selbst wenn er "der Eigentümer" unter Verbotssprüche schreiben würde, wäre es immer noch keine Amtsanmaßung. Weil "der Eigentümer" kein Staatsbediensteter ist bzw. keine öffentliche Funktion ausübt.

ParagrafenMoral  27.06.2015, 01:25
@dan030

Wenn wenn wenn.......

... kleb' doch einfach Post-its auf jedes einzelne Schild, auf dem dann z.B. steht "... sagt Herr ...", "...meint Herr ..." oder auch "... mit schönem Gruß von Herrn ..." ... dann noch einen Smilie dahinter und das schön konsequent immer wieder auf seine Schilder.

Das setzt natürlich voraus, daß Du definitv weißt, daß die Schilder von diesem Herrn sind.

Ich denke, das wird für einige Erheiterung bei allen anderen Mietern sorgen und dem Herrn das Schilderanbringen vergällen.