Pachtgrundstück und Harz 4

5 Antworten

Ja, darf dir angerechnet werden...

Natka 
Beitragsersteller
 28.12.2013, 15:53

das Haus hat angemessene Grösse für mich und zwei Kinder, zahlen monatlich soviel, wie eine Nachbarin für eine 3 Zi Mietwohnung warm. Für das Grundstück zahle 400 Euro im Jahr an den Besitzer. Im Ablehnungsbescheid stand: Grundstücksgrösse darf 800 haben, wir haben 838..............38 zuviel und vor allem gehört mir nicht der Grundstück. Und ARGE vor Weihnachten Leistungen ganz eingstellt. Und die interessiert, dass ich mit zwei kleinen Kindern ohne Geld geblieben bin( und für die, die gleich sagen, ich soll arbeiten gehen, ich arbeite, kriege etwas an HARZ 4 dazu)

DerHans  29.12.2013, 14:21
@Natka

Wenn du arbeitest, kann es sich ja nur um den "kleinen Aufstockungsbetrag" handeln.

Dann kannst du ja nicht ganz ohne Geld geblieben sein.

"Das Erbbaurecht wird begründet durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen Erbbauberechtigtem und Grundstückseigentümer und anschließender Eintragung ins Grundbuch. Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt (sogenanntes grundstücksgleiches Recht).

Das Erbbaurecht kann wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten (Grundschuld und Hypothek). Es wird deshalb in ein eigenes Grundbuchblatt eingetragen, das sogenannte Erbbaugrundbuch (siehe Abschnitt Grundbücher)." http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht

SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen: (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

Und ein Erbbaurecht ist verwertbar! Und ein Vermögensgegenstand! Wenn auch kein Eigentum.

Ob das Grundstück angemessen ist, ist laut dem Zitat von VirtualSelf zu ermessen. Beleihen kann man das Gelände aber auch dann, wenn eine Teilversteigerung nicht verlangt werden kann.

Gruß aus Berlin, Gerd

Natka 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 21:53

wie kann man ein Erbbaurecht verwerten???

GerdausBerlin  30.12.2013, 01:45
@Natka

"Das Erbbaurecht kann wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten (Grundschuld und Hypothek)."

Habe ich oben doch zitiert! So kann man eine Hypothek drauf aufnehmen, wenn man Geld benötigt. Ein Verkauf ist auch möglich.

Gruß aus Berlin, Gerd

Natka 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 21:47

ja, um 38 qm ist mein Pachtgrundstück zu gross.............und die streichen ein Tag vor Weihnachten das ganze Geld ohne Vorwarnung. Ich hätte das Haus verkauft, nur eine 3 Zi. Wohnung mieten kostet die gleichen 670 Euro warm im Monat.Und bald bekomme mehr Stunden vom Chef dann bin weg von diesem ARGE Albtraum, nur die Zeit überbrücken jetzt ist schwer. Auf meine Frage beim Amt, wovon soll ich jetzt leben, als alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern, die Beraterin zuckte mit den Schultern und sagte nichts. Hab Lastenzuschuss beantragt, das dauert ja auch 4-8 Wochen. Ein bekannter von mir arbeitet Landkreis Diepholz bei der Verwaltung, und sagte zu mir,die dürfen aus Nettigkeit keine Mahnungen über 5 Euro wegschicken vor Weihnachten, damit die Leute über Weihnachten nicht schlecht gelaunt sind. Ich kriegte am 20.12 die Ablehnung, sofort da angerufen, Beraterin war schon im Urlaub, da konnte keiner was sagen, Anwalt natürlich auch Urlaub. Es waren die schlimmsten Weihnachten meines Lebens, noch schlimmer, konnte nicht ganz von den Kindern verstecken meine Tränen. Morgen gehe zum Anwalt, warte ab was er sagt

GerdausBerlin  30.12.2013, 01:49
@Natka

Wenn man später noch die Vorteile des Eigentums genießen möchte, kann man jetzt ja erstmal ALG II als Darlehen beantragen:

"(5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird." SGB II § 24: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Was sollen da das Jammern und die Tränen? Wenn das Amt einem hilft, sein Eigentum zu behalten?

Man muss halt nur den richtigen Antrag stellen! Hier den auf ein Darlehen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Es ist aber Vermögen, das erst einmal verwertet werden muss, um einen Anspruch auf AlG 2 realisieren zu können.

Das selbstbewohnte Einfamilienhaus steht dem Bezug VON ALg 2 HINGEGEGEN NICHT IM wEGE

Dürfen die Erbbaugrunstück als Vermögen anrechnen?

Nein

Und selbst wenn es dir gehörte, dürfte eine Verwertung nicht gefordert werden, den eine Teilverwertung der übersteigenden 38m² - und nur die darf es sein - sollte so gut wie ausgeschlossen sein.

Die Teilung/Abtrennung der Wohn- bzw. Grundstücksfläche ist nur zumutbar, wenn dadurch die Wohn-/Grundstücksfläche auf eine angemessene Größe zurückgeführt werden kann. Dies bedeutet auch, dass größere Grundstücke als angemessen angesehen werden können, wenn entsprechende Größen in Bebauungsplänen vorgesehen sind, die Grundstücke ohnehin nicht teilbar wären oder das Grundstück hinsichtlich seines Zuschnittes vergleichbar mit anderen Grundstückszuschnitten im entsprechenden Baugebiet ist.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12-SGB-II-ZuBeruecksicht-Vermoegen.pdf

Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Leistungseinstellung, Widerspruch gegen entsprechenden Bescheid und gleich am 02. Januar zum Sozialgericht wegen vorläufigem Rechtsschutz.

Da kann also etwas nicht stimmen und deshalb sollte gegen den Bescheid auch vorgegangen werden. Dank dem Herrn Schröder hat das Jobcenter ja die kompletten Kosten und Lasten der Unterkunft zu übernehmen und derzeit verlieren ja mehr oder weniger alle, weil sie uralte Listen und Tabellen für ihre aberwitzigen Berechnungen nutzen, so jedenfalls die Gerichte in Berlin, Sachsen, S-H.

Natka 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 21:52

sie haben gezahlt ohne Probleme. Nur jetzt vor der Scheidung hat mein Ex Mann mir seine Hälfte überschrieben, dadurch bin ich auf dem Papier reich geworden. Das traurige dabei, war ja VOR Hausüberschreibung beim Anwalt und fragte nach, ob ich mit ARGE Schwierigkeiten kriege deswegen,die Anwort war NEIN, da die Wohnfläche angemessen ist, Haus ist 1989 gebaut, zahle monatlich 670 warm, Grundstück gehört mir nicht, daher wird ARGE keine Schwierigkeiten machen.