OTTO-Sofa kommt nicht seit 16.11.17?

2 Antworten

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der Ratenkauf ist zweitrangig, man stellt dem Verkäufer eine letzte Frist von sagen wir 14 Tagen - sollte dieser Termin verstreichen trittst du vom Kaufvertrag zurück.

das nennt sich unter Verzug setzen. Brief als Einwurfeinschreiben

welche Lieferzeit steht im Auftrag

salahmanda 
Beitragsersteller
 29.01.2018, 16:02

Aber iWie. Bin ich auf das Teil ja angewiesen... eine Kundenberaterin sprach von Entgegenkommen oder so, weis zwar nicht was sie genau meint aber lieber wäre mir wenn ich nicht ständig Wochen warte dann wieder die Nachricht erhalte das es wieder und wieder Wochen dauert..

mein altes Sofa ist seit 6 Wochen entsorgt weil es ja hieß 3 Werktage..

P.P., persönliches Pech! Weshalb erkundigst du dich nicht vor der Bestellung im Internet über die "Verkaufserfolge" deines Handelspartners und kaufst dann beim Möbelhändler vor Ort das Sofa, was ggf. sofort mitzunehmen ist. Aber wie es auch sei, es ist zu spät. Wie bereits von anderen Usern erwähnt, kannst du nur den Händler schriftlich mit Einschreiben in Verzug setzen, mit Gott, Teufel, Verbraucherzentrale und Bild-Zeitung drohen und, als letzte Maßnahme, vom Vertrag zurücktreten. Letzteres ist allerdings nicht so wirklich hilfreich, denn du benötigst ja dringend das Sofa. Also bleibt dir nichts anderes übrig, als wirklich zu stornieren und vor Ort im Möbelhandel nach Ersatz zu suchen. Ich würde allerdings noch mal mit der Frau telefonieren und mal nach dem Problem fragen, weshalb das Teil nicht geliefert wird und zweitens auf eine ehrliche Antwort zwecks Liefertermin pochen. Wenn dir das dann zeitlich noch akzeptabel erscheint, dann solltest du sie konkret danach fragen, was sie mit Entgegenkommen gemeint hat. Kann ja nur ein Preisnachlass gemeint sein. Letztendlich bleibt dir rechtlich nur das Recht der Wandlung des Kaufs, aber das hilft dir ja nicht wirklich weiter. Also setzt du Otto nach dem Telefonat in Verzug, gibst als letzten Liefertermin den von der Mitarbeiterin genannten Liefertermin an, weist darauf hin, dass du X Betrag bei Zahlung abziehst (wie von Frau Mustermann zugesagt) und wartest ab. Zurücktreten kannst du immer noch, wenn der letzte Termin nicht eingehalten wird.