Darf ich einen 50er Roller mit einer KOPIE(!) der BE und einer Unbedenklichkeitserklärung fahren?
Ich habe einen 50er ROller gekauft und dazu lediglich eine Kopie der Betriebserlaubnis (BE) erhalten, der Vorbesitzer hatte nie ein Original besessen. Jetzt meine Frage, reicht eine Unbedenklichkeitserklärung und die Kopie (sowie Versicherungsschein, führerschein etc) aus, oder muss ich eine komplett neue Betriebserlaubis ausstellen lassen? Gruß Trayan
5 Antworten
Hallo Trayan,
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die Betriebserlaubnis müßtest Du Dir neu austellen lassen, eine Ablichtung reicht nicht aus. Aber ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe eine 50´er der Marke Shanghai und dort sieht die Betriebserlaubnis wirklich wie eine Kopie aus.
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Das was chanfan geschrieben hat ist natürlich Blödsinn. Eine 50´er wird natürlich nicht angemeldet und insofern bekommst Du auch keine neuen Papiere. Mopeds und Mofas müssen lediglich Versichert werden. Wenn Du angehalten wirst mußt Du folgende Dokumente der Polizei vorlegen können.
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- Fahrerlaubnis (Bei einer Mofa ist es die Prüfbescheinigung, bei einem Moped ist schon der Führerschein erforderlich)
- Betriebserlaubnis
- Versicherungsbescheinigung
- Hinten am Roller muss ein Versicherungskennzeichen (nicht mit dem Amtlichen Kennzeichen zu verwechseln) angebracht werden. Dieses Kennzeichen ist immer bis zum Februar gültig und ab dem 01. März 00.00 Uhr muss ein neues angebracht werden
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Gruß
TheGrow
Hi
> Vorbesitzer hatte nie ein Original besessen.
Hä? Konnte er aber nachweisen, das es seine Maschine ist? Wozu soll die Unbedenklichkeitserklärung gut sein?
Wenn du die Maschine anmeldest, bekommst du eh einen neues Dokument. (Seit ein paar Jahren). Beim Auto ist es der KFZ Brief. Bei Motorrädern die "Betriebserlaubnis"?
Du brauchst auf jeden Fall noch den Kaufvertrag zum Anmelden. Oder einen Nachweis, das diese Maschine in dein Eigentum übergegangen ist.
Gruß Nino
Was verstehst Du unter "Unbedenklichkeitserklärung" Die Papiere, die Du für eine bestimmte Fahrzeugklasse mitführen musst, sollten natürlich alle als Original vorhanden sein. Wie das der Kontroletti draußen in der Pampa sieht, ist individuell. Führerschein z.B. reicht in keinem Falle als Kopie.
Ute Kothes
Kraftfahrt-Bundesamt Abteilung Technik
24932 Flensburg
Telefon: 0461 316-1835
mailto:Ute.Kothes@kba.de Internet: www.kba.de
50ziger roller hat nur betriebserlaubnis,bei versicherung kleines kennzeichen holen,dann hast gleichzeitig den versicherungs nachweis