Kann ein Haus mittels Kaufvertrag von einem Verein in Gründung gekauft werden (nicht von Privatpersonen)?

6 Antworten

Ein Verein erlangt erst mit Eintragung ins Vereinsregister die Rechtsfähigkeit - daher kann der Verein, als Körperschaft, auch erst eine Immibile erwerben, wenn er eingetragen ist.

Vor der Eintragung, aber nach der Gründungsversammlung, ist er ein nicht eingetragener Verein; hier gelten weitgehend die Regelungen einer GbR.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahre 2016 entschieden, daß ein nicht eingetragener Verein als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn neben dem Vereinsnamen auch alle Mitglieder namentlich aufgeführt werden. Eigentümer des Grundstücks ist dann die Gesamtheit der eingetragenen Mitglieder (V ZB 19/15) - damit ist die Grundbuchfähigkeit grundsätzlich gegeben.

Das macht aber keinen Sinn, da es einen hohen Aufwand bedarf - wenn dann die Immobilie in das Vereinsvermögen überführt werden soll, muß wieder alles geändert werden.

Der Notar hat hier lobenswert gehandelt - er könnte das Verfahren ggf. durchführen - aber er will Euch wohl auch die hohen Kosten ersparen, die damit in Verbindung stehen würden.

Immobilien müssen IMMER über einen Notar verkauft werden… der weiss dann auch wie das zu handeln ist

ChrisxDDD 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 20:51

Das war leider nicht die Frage. :)

Vampire321  02.08.2021, 21:03
@ChrisxDDD
Wie ist es möglich den Kauf zu vollziehen, sodass das Haus dem Verein in Gründung gehört (bzw. dem zukünftig existierenden Verein) und keiner Privatperson?

Das weiß der Notar

Falls dies jedoch doch nur über Privatpersonen gehen sollte, mittels einer anschließend, ggf. im Kaufvertrag geregelten späteren Überführung des Eigentums an den Verein, welche Kosten würden bei dieser Überführung schätzungsweise entstehen?

auch das weiß der Notar!

wenn er das nicht wissen sollte, ist es ein schlechter Notar

was für ein Verein, eV !!

ist möglich, und zwar über den Vorstand, dieser wird in das Vereinsregister eingetragen.

ChrisxDDD 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 20:43

Interessant! Ja, genau für einen einfachen eingetragenen Verein - e.V.

Der Notar meinte, es mache keinen Sinn ihn mit einem Verein in Gründung einzutragen. Vertretungsbefugnis des Vereins würde sich wohl aus dem Vereinsregister ergeben und ohne Nachweis einer Vertretung kann kein Kaufvertrag zustande kommen. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch wäre wohl nicht möglich.

Ich verstehe das also so, dass sich der Notar nur auf den Verein als Gesamtes bezieht, es aber ja die alternative Möglichkeit mittels Vorstandseintragung gibt und ihm das so mitteilen.

Weißt du, ob sich da dann nach Eintragung des Vereins Kosten für den Verein ergeben, wenn erst einmal der Vorstand eingetragen ist?

peterobm  02.08.2021, 20:45
@ChrisxDDD

erst die Gründung, Eintragung ins Vereinsregister, anders ist es nicht möglich, der Notar hat Recht

Hallo Chris,

Die Rechtsfähigkeit erlaubt es Vereinen, Eigentum sowohl an beweglichen Sachen (zum Beispiel Zelte, Biergarnituren, Sport- und sonstige Geräte, Boote etc.) als auch an unbeweglichen Sachen (Immobilien) zu erwerben.

Ohne Geld ein Haus kaufen: Klingt kompliziert, ist aber machbar. Dieser Verein zeigt, wie es geht

https://www.fluter.de/ohne-geld-zusammen-haus-kaufen-mietshaeuser-syndikat

Tipp:

Auf eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Vereinsrecht solltest du dennoch nicht verzichten!

Eine kostenlose Ersteinschätzung kannst du ggf. bereits hier abrufen:

https://www.advocado.de/rechtsanwalt/anwalt-vereinsrecht.html?utm_source=adwords&utm_medium=cpc&utm_campaign=device-c_gsn_ca-id-1740216430_ag-id-70774807649_cr-id-338925510933&utm_content=&utm_term=_vereinsrecht%20anwalt_e_lp&gclid=EAIaIQobChMI4o-zs_yS8gIVmud3Ch0QFgigEAAYAiAAEgLnlvD_BwE

Du schreibst:

Ein Haus soll mit einem Verein in Gründung gekauft werden

Ich bin kein Jurist. Wenn der Verein die Immobilie kauft, stellt sich eventuell aber auch die Frage, woher ein Verein in Gründung das Vermögen hat und wie dieses steuerlich zu behandeln ist. Eine durch das Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit kann ja noch nicht vorliegen.

Gut zu wissen:

Wenn es darum geht, Privatvermögen vor dem Zugriff Dritter (Erben, Scheidung, Pfändung, usw) wirksam zu schützen, kann die Gründung einer Stiftung durchaus eine Alternative zum Verein sein.

Gesellschaftliche Veränderungen bewirken

Stiftungen sind ein modernes Mittel, um mit privatem Vermögen gesellschaftliche Veränderungen bewirken zu können.

Umfangreiche Informationen, u.a. zu den Rechtsformen, sowie Checklisten und Muster, hält der Bundesverband deutscher Stiftungen bereit.

https://www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen/stiftungsgruendung.html

Mein Tipp:

Sieh dir doch einfach mal alles an und was du für deine Zwecke verwenden kannst filterst du dir heraus.

Vielleicht kann dir dieses allgemeine Basiswissen dabei helfen, in einem juristischen Beratungsgespräch die richtigen Fragen zu stellen.

Viel Erfolg!

Frag den Notar. Der weiß das alles.

ChrisxDDD 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 20:25

Das wurde bereits getan. Jedoch wurde mitgeteilt, dass dies keinen Sinn machen würde. Vertretungsbefugnis des Vereins würde sich wohl aus dem Vereinsregister ergeben und ohne Nachweis einer Vertretung kann kein Kaufvertrag zustande kommen.

Von anderen Menschen habe ich aber mal mitbekommen, dass es wohl möglich war, mit einem Verein in Gründung ein Haus zu kaufen. Nun möchte ich hier noch die Möglichkeit der Schwarmintelligenz nutzen, nachzufragen, inwiefern dies möglicherweise doch umsetzbar ist.

Kennst du dich da aus?

Luise  02.08.2021, 20:30
@ChrisxDDD

Nein, leider nicht. Ich dachte, der Notar würde das wissen. Gegebenenfalls auch noch das Grundbuchamt im Amtsgericht. Im Amtsgericht werden auch die Vereinsregister geführt...

ViperFlames  18.01.2023, 01:25
@ChrisxDDD

Ich plae zB (da sich Nachbarn weniger kooperativ fühlen) zuerst min. einen Raum zu kaufen und solidarisch zu nutzen denn Miete würde Nonprofit's als auch Bewohnern entstehen ...nur ersteres ist vlt vom Typ ein Gewerbe & zweiteres zum wohnen, als WG jedoch auch mit Mehrkosten wie eben Gäste eines Vereins Ressourcen nutzen würden?

Nutzt es denn eher Geschäften zu erkenne wer Gewinne erzielen mag oder ur Geldfreie umsorgen darf? Hörte Vereine müssten sicherstellen dass Kunden die Objekte nicht weiterverkaufen oder Händer seien.

Versteuert werde es dennoch ob nun als Wohnung oder durch Vereinsteams, schätze ich von den Kosten. Wäre dein Gebäude denn in Österreich, Deutschland, ausserhalb der EU?