Online Shop behauptet Retoure nicht vollständig übergibt dies dem Anwalt Soll ich die Kosten jetzt zahlen?
Hallo Zusammen hatte vor ein paar Tagen eine Frage bezüglich eines Online Shop, welcher behauptet hatte, die Retoure wäre nicht angekommen, konnte dies durch die Sendungsnummer wiederlegen. Dennoch behauptet der Shop die Ware wäre nie angekommen. Heute hat mir der Shop dann per Email geschrieben "wir haben Ihr Anliegen bezüglich Ihrer Rücksendungen und Bestellungen intern besprochen und werden den gesamten Fall an unseren Rechtsanwalt weiterleiten." Was mache ich jetzt? Soll ich die Retoure nun doch bezahlen, obwohl ich diese zurückgesandt hatte? Ich möchte nicht noch die Anwaltskosten von dem Anwalt zahlen?
6 Antworten
Ich denke, dass sie bluffen. Aber dennoch: Lass sie den Fall weiterleiten. Auch ein RA kann das BGB nicht aushebeln und dir das Risiko für die Rücksendung aufbürden.
§ 355 Abs. 3 Satz 4 BGB sagt ganz klar:
"Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren."
Sollte also tatsächlich ein Anwaltsschreiben kommen, verweise auf den nachgewiesenen Versand und die gesetzliche Regelung.
Dann würdest du allerdings eingestehen, daß du es nicht zurück geschickt hast.
Weshalb wendest du dich nicht an die Post und stellst einen Suchantrag? Irgendwo muß es ja dann geblieben sein und die Post ist in der Pflicht.
Das würde ich auch dem Onlineshop mitteilen.
Solltest du es vorziehen doch zu bezahlen dann mit dem Hinweis...unter Vorbehalt heißt, wird die Retoure gefunden, verlangst du dein Geld zurück!
Dann würde ich es aussitzen..dann sollte dir nichts passieren können! Auf keinen Fall würde ich auch nur 1 Cent bezahlen..die suchen wohl Dumme um ihre Kasse zu füllen. Die Erwähnung vom Rechtsanwalt, ist ganz sicher nur ein Druckmittel.
Hast du schon mal nach dem Onlineshop gegooglet..Erfahrungsberichte!?
Ich denke, dass die Behauptung, die Sendung wáre nie angekommen ein interner Kommunikationsfehler des Händlers war.
Du hast dir bereits selbst widersprochen, indem du in deiner Überschrift von einer unvollständigen Sendung sprichst, im Text darüber aber nichts erwähnst. Ich denke da liegt der Hase im Pfeffer.
Dennoch behauptet der Shop die Ware wäre nie angekommen
Das ist nicht dein Problem. Für Verlust auf dem Transportweg haftet der Händler. Du musst nur nachweisen, es vernünftig verschickt zu haben.
Der Rechtsanwalt kann daran auch nichts ändern. Hebe dir alles gut auf, insbesondere die Sendungsnummer. Du könntest natürlich noch einen Suchantrag machen bei der Post, aber müssen tust du das eigentlich nicht.
Sofern Du eine Sendungsnummer hast, kann Dir nichts passieren. Aber in Deiner Überschrift schreibst Du, Ware ist nicht vollständig zurückgesendet worden. In diesem Fall müsstest du natürlich haften .
Aber was denn nun? Ist die Reture überhaupt nicht angekommen oder unvollständig?
lass dir mal nicht so einfach angst machen... das ist denen ihr anwalt, den zahlen die schon selbst ^^ warte einfach erstmal ab was der davon hält und was der dann von dir will.
wenn du sicher bist, dass du alles korrekt zurückgeschickt hast, und er schickt dir trotzdem eine zahlungsaufforderung oder mahnung oder ähnliches, dann lege einfach so schnell wie möglich widerspruch ein.
Ich habe die Sendungsnummer via DHL und laut dieser wurde das Paket zugestellt, der Versandshop hat sogar dafür unterschrieben.