Oma verstorben, Rente zurück?
Hallo Leute,
meine Oma ist am 06.10.2013 verstorben, jetzt fragen wir uns ob wir die Rente für Oktober zurückzahlen müssen. Da wir noch Miete für ihre Wohnung zahlen müssen, müssen wir wissen ob wir was für die Miete aufs Konto überweisen müssen oder ob die Rente drauf bleiben kann. Habe hier auch schon einiges dazu gelesen, bloß nichts aktuelles, da weiß man natürlich nicht ob sich was geändert hat.
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
11 Antworten
Hier eine Antwort:
Frage war : Wie lange erfolgt die Zahlung zur Altersrente nach Tod des Versicherten ?
Kommentar von kleineemmy 12.11.2010 - 21:07
Nein, sie wird nicht anteilig zurückgefordert. Zurückgefordert werden lediglich Beträge, die noch für die Zeit nach dem Todesmonat gezahlt wurden. Beispiel: Tod 1.8.2010, Rente wird nachschüssig gezahlt und wegen zu später Meldung erst zu Ende 09/2010 eingestellt. Also wird vom Rentenservice die Rente für 09/2010 zurückgebucht, die Rente für den kompletten Monat 08/2010 verbleibt dem jeweiligen Rechtsnachfolger. Wie unten erwähnt werden lediglich die Beiträge für die KVdR und PV anteilig zurückgerechnet. Logisch, denn ab dem Tod des Rentenberechtigten brauch er ja keine Kranken-/Pflegeversicherung mehr. ;o)
Emmy
Danke für die Bewertung !
Emmy
Es ist Euch aber schon klar, dass, wenn es keine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, nicht nur die Miete für den Oktober zu zahlen ist, oder?
Genau das meinte ich, denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Vertrag von jetzt auf gleich aufzulösen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten
Die Rente wird tagesgenau abgerechnet. Wenn ihr das Erbe nicht ausschlagt, werdet ihr auch noch die Miete für die Kündigungsfrist zahlen müssen.
Unsinn, die Rente wird für den kompletten Sterbemonat gezahlt.
Man sollte nur aufpassen ob diese vorschüssig (im voraus am Monatsanfang) oder nachschüssig (nachträglich am Monatsende) gezahlt wird. Dies kann man dem Rentenbescheid entnehmen.
Quatsch. Die Rente steht für den kompletten Todesmonat zu. Egal ob der Rentner am 01. oder 31. eines Monats verstirbt.
Die Rente wird tagesgenau abgerechnet
Seit wann?...und welche Rente?
Die Rente für Oktober könnt Ihr behalten.
Lies dazu
Die Rente für den Oktober (überwiesen zum 30.09.2013) verbleibt. Weitere Rentenzahlungen werden zurückgefordert.
Die ist schon bezahlt. Nur müssen wir mit 3 weiteren monaten rechnen, wenn wir nicht eher aus dem Vertrag raus dürfen.