witwenrente und algII
Hallo!
Ich habe mal eine Frage, meine mutter ist arbeitslos und bekommt alg 2. Dazu bekommt sie die Witwenrente von meinem verstorbenen Vater.
Die Rente beträgt 365€ im monat ihre Miete beträgt 450€ im monat strom + gas sind nochmal 140€ im monat.
Wie hoch ist das Geld das sie bekommen müsste und wie weit ist die Wotwenrente anrechenbar?
ich hoffe ich kann ihr von diesem forum aus helfen. Danke und gruß!
5 Antworten
AlG 2 ist grundsätzlich eine nachrangige Hilfe, Jedes andere Einkommen ist anzurechnen. Die Witwenrente zählt zum "sonstigen Einkommen" Darauf wird lediglich ein pauschaler Freibetrag als Versicherungspauschale berücksichtigt. 30 € monatlich.
Wenn sie weniger als den Regelsatz von 391,00 € plus der tatsächlichen Mietkosten hat, hast sie Anspruch auf aufstockend AlG 2
Witwenrente ist voll anrechenbar aufs ALG2. Wie viel ihr zusteht erfährt sie, wenn sie einen ALG2-Antrag stellt.
Miete wird vom Amt übernommen. Danach stehen ihr 384 Euro (glaub das wars zur Zeit) pro Monat zu. Strom und Gas sind aus diesen 384 Euro selbst zu finanzieren. Wie ist ihr Problem (leider).
Es spielt bei der Berechnung des ALG II nicht nur die Höhe der Miete eine Rolle, sondern auch die Größe der Wohnung. Normalerweise ist um die 50qm für eine Einzelperson angemessen. Eine zu große Wohnung kann zu unangemessen hohen Heizkosten führen, was nicht übernommen wird.
391,- €.
sind der Regelbedarf für einen Single.
Wenn sie den örtlichen Richtlinien entspricht, ja.
@ Tippy009
Gas, wenn zum heizen, wird auch vom Jobcenter übernommen.
Die Witwenrente ist mit Ausnahme der Versicherungspauschale von 30,- € komplett anzurechnen (Also 335,- € sind vom Regelbedarf abzuziehen).
Strom und Gas sind für gewöhnlich auch aus dem Regelbedarf zu zahlen.
Die Rente wird voll angerechnet.
Die Miete incl. Nebenkosten wird (wenn der Wohnraum angemessen ist) übernommen. Und den Regelbedarf von 391€.
Ich nicht, vielleicht jemand anderes oder du stellst deine Frage in diesem Forum: http://www.elo-forum.org/alg-ii/45980-alg-ii-witwenrente-anhoerung.html
wird die miete komplett übernommen?