Ohne TÜV in der Schweiz unterwegs?
Hallo,mein TÜV läuft diesen Monat ab und ich will Anfang nächsten Monat ein paar Tage in der Schweiz sein. Gibt das Probleme? lg
5 Antworten
Nein, es gibt keine Probleme, die HU ist eine deutsche Vorschrift, geregelt in §29 StVZO. Die StVZO gilt nur in Deutschland für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Befindet sich das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO, also im Ausland, so ruht die Vorführfrist bis zu dem Tag, an dem das Fahrzeug wieder nach Deutschland zurückkehrt, dann muß die erstmögliche Prüfstelle aufgesucht und die HU nachgeholt werden. Ein Bußgeld kann dann nicht erhoben werden, weil das Fahrzeug zur Fälligkeit nicht in Deutschland war. Wenn das Fahrzeug im Ausland mit "abgelaufener HU Plakette" fährt, kann es durch eine ausländische Behörde nicht geahndet werden, erstens ruht die Vorführpflicht und zweitest ist es ein Verstoß gegen eine deutsche Verordnung und diese ist auch nur durch eine deutsche Behörde zu ahnden. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass man liest, dass ausländische Behörden versuchen es trotzdem zu ahnden, weil man damit Geld machen kann, dieses ist aber nicht Rechtens. Dass eine Versicherungshaftung erlischt, stimmt nicht, das ist ein Gerücht, dass sich seit Jahren leider immer noch hält, trotzdem würde ich die HU aber vorher noch machen, allein schon, weil ich mit einem sicheren auto in den Urlaub will und weil die abgelaufene Plakette alleine schon der Anlass für eine Verkehrskontrolle sein kann, die immerhin auch mit Zeitverlust behaftet ist.
Schön, nun sagt aber das Wiener Abkommen:
Technische Anforderungen an Kraftfahrzeuge und Anhänger 1. Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a und des Artikels 39 Absatz 1 kann jede Vertragspartei für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die sie entsprechend ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften zulässt, Vorschriften erlassen, die die Bestimmungen dieses Anhangs ergänzen oder verschärfen. Jedes Fahrzeug im internationalen Verkehr muss den technischen Vorschriften genügen, die bei seiner ersten Inbetriebnahme in seinem Zulassungsland gelten.>
Also kein Tüv in Deutschland gleich keine Fahrbewilligung in der Schweiz! http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680244/index.html
Wenn Du ohne dein Auto in die Schweiz fährst (es gibt ja auch die ÖV) dann gibt das keine Probleme...ansonsten halt den TÜV machen lassen bevor er abläuft.
Mit abgelaufenemTest nach § 29 STVo , erlischt auch die Versicherung . Überleg dir das !
Ich rate dir, vorher mal zum TÜV gehen...
Das gibt Megaprobleme, die sich bis zum Einzug des Wagens steigenr können, in der Schweiz,.
Auch Schweizer Polizisten wissen eine Tüv Plakette zu lesen.