MFK/TÜV Schweiz für deutsches Fahrzeug - ohne Kennzeichen?
Hallo zusammen
Unsere Situation ist wie folgt:
Ende Juli 2018 ist meine Lebenspartnerin aus Deutschland zu mir in die Schweiz gezogen. Sie hat kurz vor dem Umzug eine Schweizer Motorhaftpflichtversicherung abgeschlossen, bezahlt und beim Zoll das Auto als Umzugsgut mit angemeldet. Diese haben dann eine Stammnummer vergeben und alles verarbeitet. Die Unterlagen für die MFK haben wir eingereicht. Eine Vorladung zur MFK haben wir bisher noch nicht erhalten, sollte aber in den kommenden Wochen / Monate erfolgen. In der Schweiz hat man ein Jahr Zeit dies vorzunehmen, also sind wir noch gut in der Zeit. Soweit so gut.
Hier kommen wir nun zum Problem: weil sie ja jetzt eine Versicherung in der Schweiz hat, haben wir gedacht, dass mit der Schweizer Versicherung der Versicherungsschutz aufrecht erhalten bleibt und haben die Motorfahrzeugversicherung in Deutschland gekündigt. Das war jedoch ein Fehler, wie viele von euch sicher wissen. Dumm gelaufen - denn nun müssen die deutschen Nummernschilder abgegeben werden, was wir natürlich auch machen werden. Da die Schweizer Versicherung erst gilt, wenn das Fahrzeug eingetragen ist (wie mir mitgeteilt wurde) und keine neue deutsche Versicherung abgeschlossen werden kann (wie mir ebenfalls mitgeteilt wurde), steht das Fahrzeug jetzt hald auf unserem Parkplatz.
Wir stellen uns nun die Frage, wie wir dann das Auto der MFK vorführen können, wenn wir keine Nummernschilder haben. Wir wissen, es gibt Tagesschilder, aber darf man die auch benutzen, wenn das Auto in der Schweiz gar noch nicht eingelöst wurde?
Für eine Antwort diesbezüglich danke ich euch vielmals!
LG, Jewgeni
2 Antworten
Was sagt das Strassenverkehrsamt eures Wohnkantons dazu?
Interessanterweise nicht viel... Sie senden uns in den kommenden Wochen / Monaten eine Aufforderung zu, das Auto vorzuführen - also ganz ordnungsgemäss. Ich habe nun gesehen, dass ein Tagesnummernschild auch die Versicherung für den Tag beinhält (was ja das Problem ist). Ich werde sie aber nochmals darauf ansprechen, sobald der Termin feststeht.
Salue
Du bittest die Schweizer Versicherung, einen Versicherungsnachweis nur für die Vorführung auszustellen. Dieser ist auf 30 Tage begrenzt. Er wird elektronisch an die MFK verschickt.
Die MFK schickt Dir dann mit dem Aufgebot einen kleinen Klebezettel, den man an der Frontscheibe anbringt. Dieser enthält die genau Zeit des Prüfung. Man darf damit ohne Kontrollschild auf direktem Weg von zu Hause aus bis zur MFK fahren.
War die Vorführung erfolgreich rufst Du die Versicherung an und sagst, der Wagen sei abgenommen und sie sollen sofort den definitiven Versicherungsausweis an die MFK schicken. Ist er per E-Mail angelangt, kannst Du sofort bei der MFK die Kontrollschilder herausfassen.
Deiner Partnerin wünsche ich ein "Willkommen in der Schweiz"
Tellensohn