Ohne Mahnung Brief vom Anwalt?

13 Antworten

Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden. Der Vermieter bzw. sein Anwalt hätte auch gleich einen Mahnbescheid erlassen können.

Das Schreiben des Anwalts ist allerdings als Mahnung bzw. Abmahnung zu werten.

Prüft ob die Mai-Miete wirklich nicht gezahlt ist. Ist sie es nicht, zahlen und die Sache ist erledigt.

Fast, solltet Ihr nämlich noch mal vergessen die Miete zu zahlen kann Euch der Vermieter kündigen. Im E-Fall sogar fristlos.

Wenn wir ihn darauf ansprechen das er einige Sachen die in der Wohnung schon veraltet sind wechseln soll,

Erfüllen sie noch ihren Zweck muß der Vermieter sie nicht auswechseln.

oder wie versprochen das Badezimmer zu renovieren

Wie versprochen? Schriftlich zugesichert?

soll ich Mai die Miete nicht überwiesen worden sein. Aber die jetzigen 2 Monate schon.

Auch pünktlich?

Dein Vermieter muss dir keine Mahnung schreiben. Du musst die Miete zahlen. Und es glaubt dir hier wirklich niemand, dass du nicht gemerkt haben willst, ob du im Mai die Miete gezahlt hast oder nicht. so dumm kann niemand sein. Jeder Mensch kontrolliert seine Kontoauszüge. Der Vermieter kann sofort einen Anwalt beauftragen, weil du deinen Vertragspflichten nicht nachgekommen bist. 


Anscheinend soll ich Mai die Miete nicht überwiesen worden sein

Hast du nun oder nicht?       Was eierst du hier rum?                    

Sicher hätte eine Zahlungserinnerung des Vermieters genügt. Ich halte die Anwaltsgebühr für nicht fällig, da für solch simplen Vorgang kein Anwalt vonnöten ist.

Da gibt es auch ein Urteil, findest du im Netz.

Oder gab es in der Vergangenheit auch schon Probleme mit der Mietzahlung?

Klarer Fall. Du hast Vertragsbruch begangen. Mahnung war nicht erforderlich. Da Du den Anlass für den Brief geliefert hast, musst Du auch den RA zahlen.

Ja, die werdet ihr wohl zahlen müssen. Es sei denn, ihr könnt beweisen, dass ihr gezahlt habt oder ihr habt zu recht die Miete gemindert (was allerdings vorher anzeigepflichtig gewesen wäre). In dem Fall müsst ihr dann natürlich auch nicht die Anwaltskosten zahlen. Das Versäumnis lag ja beim Vermieter.