Offener Vollzug, Schule.

4 Antworten

Die grundsätzliche Möglichkeit besteht schon. Allerdings ist es nicht ganz so eínfach. 

Hauptproblem dürfte zunächst sein wie weit die nächste in Frage kommende Anstalt von der Schule entfernt ist. Sollte dieses Problem nicht bestehen kommen zunächst andere Dinge die geprüft werden müssen. Das geht es zuerst um die grundsätzliche Eignung für den offenen Vollzug. Um das herauszufinden wird man sich intensiv mit Dir beschäftigen. Das fängt mit der Tat für die Du verurteilt wurdest an und endet mit Deiner Vorgeschichte. Sollte der OV in Frage kommen ist zu prüfen ob ein Freigängerstatus, denn ohne den geht es nicht, sofort genehmigt werden kann. Das Ganze wird einige Wochen dauern in denen Du nicht die Schule besuchen kannst.

Die JVA hat mit Sicherheit keine Interesse daran Dir Deine Schulbildung zu versauen, kann aber nur innerhalb der geltenden Vorschriften handeln.

Hier sind einige der Meinung, das die Gerichte oder die Justizbehörde dem zustimmen wird, weit gefehlt, ob Offen oder geschlossen der Knast ist kein HOTEL, man kann muss aber nicht zustimmen. Es wird hier der Einzelfall geprüft, dann kommt die Soziale Verbindung und viele andere Dinge. Also solltest Du in den Offenen kommen, kannst du dich darauf EINSTELLEN das man dir den weg weißt wo und was du machen darfst. Auch eine Privatschule ob teuer oder billig spielt für die Justiz keine rolle. Stelle über deinen Anwalt den Antrag auf weiter besuch deiner Schule wenn du glück hast klappt es ja. Ansonsten musst du eine Arbeit annehmen, und die Schule hinten dran hängen. Auf den Rat sich auf Uli Höhne anzuspielen wäre denkbar ungünstig, auch wenn deine Eltern nicht unvermögend sind spielt es keine Geige, hier zählt die TAT und das man mit dem Knast dir zeigen möchte wohin die Reise geht wenn man Mist baut. tue dir selber einen gefallen und versuche dein bestes im Knast lasse dich auf keine Dummheiten ein, die Beamten führen über alles ein Bericht. Alle Bestimmungen in der Justiz sind KANN Bestimmungen und keine MUSS Bestimmungen. Jede JVA kann diese Dinge so auslegen wie sie es wollen. Zu guter letzt noch etwas, das Alter spielt eine große Rolle, jugendlich lassen sich sehr schnell beeinflussen, und ob Vorstrafen vorliegen, und das zählt bei der KANN Bestimmung.

Wenn die Schule dich nicht suspendiert hat, dürfte seitens der Justiz kaum Einwände bestehen.

Im Zweifelsfall auf Uli Hoeneß berufen, der nicht nur nach kürzester Zeit Freigang erhielt, um weiter beim FC Bayern zu arbeiten, sondern jetzt selbst die Nächte zuhause verbringen darf. 

Und deine Eltern scheinen auch zu den Wohlhabenden zu gehören, da sie dir eine Privatschule finanzieren. Da müssten sie doch auf jeden Fall was drehen können.

MfG

Arnold

Das musst Du mit Deinem zuständigen Richter aushandeln. Es gibt da keine festen Vorgehensweisen. Es wird immer im Einzelfall entschieden.