Hallo Leute! Ich bin zu acht Monaten Haft verurteilt worden, und bekam daher einen Stellungsbefehl für den offenen Strafvollzug. Da ich ein Gnadengesuch gestellt habe, hatte mein Anwalt einen Antrag auf Aufschiebung des Stellungstermins gestellt. Diesem wurde stattgegeben. Ich bekam also einen neuen Stellungstermin.
Zu meinem Entsetzten musste ich jedoch feststellen, daß die Haftanstalt, bei der ich mich laut des zweiten Anschreibens zu melden hatte, eine geschlossene JVA ist.
Ich habe also umgehend den Rechtspfleger angerufen. Dieser sagte mir, daß es ein Versehen von seiner Seite sei. Ich solle mir keinen Stress machen, würde ein neues Schreiben bekommen, in dem der Fehler korrigiert sei. Auch er habe die Ansicht, daß der offene Vollzug die bessere Wahl für mich sei.
Dann kam der nächste Brief. Der "Fehler" wurde jedoch nicht korrigiert. Somit habe ich erneut beim Rechtspfleger angerufen. Er sagte mir, daß die erste JVA, sprich die Offene, mich plötzlich als Gefangenen abgelehnt hätte, wie auch immer ich das verstehen darf.
Nun meine Frage: Muß ich mich mit der Entscheidung abfinden? Können die wirklich machen was sie wollen? Ich meine, wäre ich dem ersten Stellungsbefehl nachgekommen, wäre ich im offenen Vollzug gelandet.
Darf es sein, daß ich mir durch den Aufschub ins eigene Fleisch geschnitten habe? Falls nicht, an wen kann ich mich wenden? Bitte helft mir schnell. Am Montag den 23.01.2012 ist es so weit, dann ist es zu spät.
Besten Dank an alle die helfen! Oliver