öffentliche Nutzung von Privatgrundstück
Wie ist die Rechtslage, wenn eine Gemeinde ein Grundstück öffentlich nutzt (Deponie), das später von Privat ersteigert wird (nach Insolvenz des vorherigen Betreibers, ebenfalls Deponie ). Im Grundbuch ist kein Nutzungsrecht o.ä. eingetragen. Muss die Gemeinde hier nicht irgendein Entgelt zahlen? Geht das so? Klingt nach Enteignung. Oder gibt es da eine Vorschrift, nach der der private Grundstückseigentümer das dulden muss (der im übrigen auch Grundsteuer zahlt!)
2 Antworten
HHHHmmm wie war die Vereinbarrung mit dem insolventen Vorbesitzer ?? Kann mir nicht Vorstellen, dass er der Gemeinde das kostenfrei zur Verfügung gestellt hat (oder das ist der Grund seiner insollvenz ;) ) Es könnte natürlich sein, dass die Gemeinde das Recht zur Deponierung durch eine Einmalzahlung erworben hat. Nach meiner Rechtsauffassung, wäre das Recht aber bei der Zwangsversteigerung verloren gegangen, wenn es nicht angemeldet wurde bzw. den Bietern mitgeteilt wurde. Ein Grundbucheintrag ist nicht unbedingt erforderlich.
nachdem es von privat ersteigert wird, wird es ja wohl kaum noch als deponie genutzt werden... oder?
warum sollte als ein entgelt fliessen?