Nutzungsrecht eines Grabes, bei wem liegt das?

3 Antworten

Ihr wollt das Grab ja nicht nutzen, denn genutzt wird es durch den, der es bezahlt hat.

Ihr wollt das Grab des Vaters besuchen, es putzen und Blumen darauf stellen. Ich glaube das kann man euch nicht verbieten. Jeder Freund oder Kollege, selbst euch unbekannte Leute, dürften dort einen Strauß Blumen ablegen.

Wenn ihr aber größere Pflanzungen oder Umbauten vorhabt, dann müsst ihr euch sicherlich mit dem offiziellen Nutzer, der im Friedhofsbuch steht, absprechen und einig werden.

Vanell1 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 18:26

Ah so und wir wollen keine Riesen Veränderungen vornehmen. Einfach einen Grabstein drauf. Extra Größe DIN A und da hin, wo seine Urne liegt vorne am Grab. Also wird kein Riesen Platz weg genommen o. Sonstiges. Blumen mache ich wöchentlich in eine Vase auch vorne direkt wo die Urne liegt. Bis jetzt hat noch keiner was weg gemacht bis auf einmal... 😠

Vanell1 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 18:24

Da wird man sich nicht einig. Die Frau ist einfach so. Sie kennt uns nicht... und mag uns trotzdem nicht. Sie hat meinen Vater auch nicht leiden können, dass ist ein wahres Weltwunder, dass er ins Grab zu ihrer Tochter durfte. Es geht halt darum, wie gesagt, die wohnt nicht hier und kümmert sich dementsprechend nicht um das Grab. Das verwildert nur vor Unkraut und ich möchte kein so Grab für meinen Vater haben! Wir, seine Kinder wohnen alle hier in FR wo er sich beerdigt ist und können uns kümmern.

Da es ja hieß, man müsse das äußerliche des Friedhofs mit beachten und darf nur in bestimmten Maßen, dass Grab ich nenn es jetzt mal ' schmücken '. Gilt dies denn nicht auch für, wenn man es verwahrlosen lässt?

Danke trotzdem für deine Antwort!  

wernher88  26.10.2016, 18:30
@Vanell1

Jeder Friedhof hat eigene Bestimmungen. Ein verwildertes oder verwahrlostes Grab wird nicht geduldet; wenn die Angehörigen der Aufforderung zur Pflege nicht nachkommen, kann es sein, dass die Friedhofsgärtnerei die Arbeiten erledigt und den Angehörigen in Rechnung stellt.

Wenn seine Freundin vor deinem Vater gestorben ist und sie nicht verheiratet waren, glaube ich schon, dass das Nutzungsrecht bei der Mutter der Freundin liegt. Sie wird die Grabstelle gekauft haben. 

Anschließend wurde dein Vater dort beerdigt? Da liegt das Nutzungsrecht immer noch bei der Mutter. Er ist sozusagen nur dort geduldet. 

Aber wenn sie nicht da wohnt, könnt ihr euch sicher um das Grab kümmern. 

Im Gegenteil: Die Friedhofsverwaltung passt schon auf, dass ein Grab nicht verwahrlost. 

Versucht, miteinander zu reden. 

Vanell1 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 20:22

Ne im Gegenteil ^^ z. B. Die Kindergräber von Papas Freundin sind seit Jahren verwahrlost, weil die Frau sich darum auch nicht kümmert... etliche andere auch. Da passen die dann wohl nicht wirklich auf. Danke für deine Antwort.

Naja... Ganz trivial gesprochen: Nutzungsberechtigter einer Grabstätte ist die Person auf die zum Grab gehörige Urkunde ausgestellt ist. Also erstmal die Person, die bei einem Neuerwerb den Antrag gestellt hat. Diese kann dann ihr Nutzungsrecht abtreten oder es wird vererbt. Aber solange sich nicht ändert bleibt der ursprüngliche Antragssteller Nutzungsberechtigter. Und das wird (wenn ich deine Frage richtig verstanden habe) die Mutter der verstorbenen Freundin deines Vaters sein. Sie musste auch sicher der Beisetzung deines Vaters in dieser Grabstätte zustimmen, da sie ja nunmal die Nutzungsberechtigte ist.

Ihr als Angehörige eines dort Bestatteten habt kein besonderes Nutzungsrecht an dieser Grabstätte.

Vanell1 
Beitragsersteller
 03.11.2016, 18:17

Ja, sie musste zustimmen. Tat sie eigentlich auch nur, weil es sein letzter Wille war.