Nur Landwirtschaftlicher Verkehr frei (wie Erdbeerplantage erreichen?)
Hallo nun wollte ich gestern zu einem Erdbeerfeld in der Nähe fahren, wo man selbst Pflücken kann. Dieses Feld ist auch sehr gut ausgeschildert vor jeder Kreuzung Wegweißer.
Nun bei der letzten Kreuzung vor den Erdbeerfeldern Stand ein Einfahrtsverbotsschild (Zeichen260) und ein Zusatzschild: Landwirtschaftlicher Verkehr frei. Leider ist dies der einzige Weg um zu den Feldern zu gelangen. Ist man in so einem Fall berechtigt dort mit dem PKW lang zu fahren? Wenn nicht was könnte es schlimmsten Falles kosten wenn man erwischt wird?
5 Antworten
Hallo,
im schlimmsten Fall könnte Dir ein Bußgeldbescheid mit folgenden Inhalt zugehen (Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog)
Tatbestandsnummer: 141160
Tatvorwurf: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat 141163
Verwarnungsgeld: 25,00 Euro + 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren.
keine Punkte
In der Regel wird aber gar kein Bußgeldbescheid bei Verwarnungen erlassen, sondern Du zahlst die 25,00 Euro vor Ort und die Sache ist erledigt oder Du bekommst einen Überweisungsträger und überweist innerhalb einer Woche die 25,00 Euro, auch dann ist die Sache erledigt.
Lediglich wenn Du dagegen angehst oder die 25,00 Euro nicht fristgerecht überweist wirst Du einen Anhörungsbogen und später den Bußgeldbescheid mit den 28,50 Euro Verwaltungsgebühren bekommen.
Im übrigen ist die Wahrscheinlichkeit auf solch einen Weg von der Polizei angetroffen zu werden sehr gering und wenn Du denen sagst, Du willst zum Erdbeerpflücken auf das Feld, werden die in den meisten Fällen von einem Verwarnungsgeld absehen.
Schönen Abend Dir noch
TheGrow
Muss mich nochmal korrigieren. Nur mit dem PKW kostet das nur 20,00 Euro und nicht 25 Euro. Der Rest meiner Anführungen ist aber korrekt.
Nochmal der passende Auszug aus dem Tatbestandskatalog:
Tatbestandsnummer: 141166
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/255/260 *) gesperrt war.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro + 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte: keine
Und wie gesagt, die 28,50 Euro werden nur bei nicht fristgerechter Zahlung oder wenn Du Widerspruch einlegst fällig
Die frage ist: Ist es ein vom Amt aufgebautes Schild oder ein vom Besitzer aufgebautes. Es kann nämlich gut sein das dieses Schild privat angebracht wurde um zu verhindern das fremde den weg oder Straße nutzen. Sollte es ein Privat Gelände sein, kann es sein das es sie verkehrsrechtlich nichts Kostet auch keine Punkte. Aber Zivilrechtlich und im Schadensfall Versicherungstechnisch, könnte es vielleicht Probleme geben.
Am besten bei Stadt oder Polizei nachfragen. Die sollten die Gegend kennen.
Mit Genehmigung wohl schon. Siehe Discounter Parkplatz und Firmengelände. Jedoch ist der Rechtliche wert auf privat Gelände nicht der Selbe wie auf Öffentlichen Straßen. Auf diesen Geländen ist das Schild nicht mehr als eine Hausregel. Sicher könnte man auch ein Holzschild nehmen, aber so ein Offizielles mach doch mehr Eindruck (bei manchen, der Rest ignoriert es eh).
Jedoch ist der Rechtliche wert auf privat Gelände nicht der Selbe wie auf Öffentlichen Straßen.
Sehe ich Anders.
Erstens sind Verkehrszeichen immer zu befolgen, egal wo sie stehen. Denn die Aufstellung kann und darf nur von Amts wegen erfolgen - also steht auch immer ein Sinn dahinter bzw. wird dadurch etwas bezweckt.
Zweitens zählen alle Flächen die ich ungehindert und legal befahren kann [wie z.B. den privaten Parkplatz eines Supermarktes] zum öffentlichen Verkehrsraum - und dann gilt auch automatisch die StVO, ganz egal ob das extra ausgeschildert ist oder nicht.
Zweitens zählen alle Flächen die ich ungehindert und legal befahren kann [wie z.B. den privaten Parkplatz eines Supermarktes] zum öffentlichen Verkehrsraum - und dann gilt auch automatisch die StVO, ganz egal ob das extra ausgeschildert ist oder nicht.
Das ist, so weit ich weiß, so nicht Richtig. Laut Fernsehen ist zum Beispiel, das Schild auf einem Discounter Parkplatz oder Firmen Gelände "Hier gilt die Stvo." rechtlich nicht mehr als ein Hinweis des Eigentümers, das er dieses verhalten wünscht. Selbst wenn dort offizielle Verkehrsschilder stehen, kann dort zum Beispiel eine andere Verkehrsordnung Gelten, siehe Große Firmen (Flurförder fahrzeuge haben Vorrang, oder ähnliches).
Genau aus diesem Grund unterscheidet man zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Verkehrsraum.
Überall dort wo sich jeder ungehindert bewegen kann, wie z.B. auf einem Supermarkt-Parkplatz handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum - und da gilt die StVO, egal ob darauf explizit hingewiesen wird oder nicht.
Bei Firmen ist das [fast] immer etwas Anderes. Denn zu diesen Privatgrundstücken hat in der Regel nur ein ganz bestimmter Personenkreis Zutritt da sie meist eingezäunt oder zumindest erkennbar abgegrenzt sind. Dadurch werden sie dem öffentlichen Verkehrsraum entzogen - und dann gilt auch keine StVO.
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-8333/verbraucher_aid_229964.html
Landwirtschaftlicher Verkehr ist stark eingeschränkt:
Das OLG Köln (18.04.1986, Ss 89/86) und das OVG Münster (17.06.2002, 5A 1533/01) führen in ihren Urteilen aus, dass land- und forstwirtschaftlicher Verkehr nur dann vorliegt, wenn es sich um eine "erwerbsmäßige" Ausübung handelt. Das heißt, die Bewirtschaftung der Flächen/ Gärten muss im Rahmen eines landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebes erfolgen.
Hobbygärtner, die für den Eigenbedarf anbauen, fallen also nicht unter Land- und Fortstwirtschaft.
Alle die ein Gärtle haben und dort hin wollen dürfen einen durch Verkehszeichen gesperrten Weg, der für forst- und landwirtschaftliche Zwecke freigegeben ist, also grundsätzlich nicht benutzen.
Aber.... wo kein Kläger, da auch kein Richter ....
Hallo,
du bist der erste mensch der sich überhaupt daran hält. Wenn du da durch musst dann musst du da durch. Was soll denn auf nem Feld passieren? Außerdem wenn es so ausgeschildert ist?
unsere erdbeerplantage ist auch so aber da fahren ständig leute lang weil es eben der einzige weg ist.
liebe gruüße zawahira
Sie wäre aber nicht der erste Mensch, der dafür 20,00 Euro gezahlt hätte :-)
Erdbeeren pflücken ist im Prinzip eine Erntedätigkeit. Wer zum Erdbeerpflücken zu den Erdbeerfeldern fährt, fällt im Prinzip unter landwirtschaftliche Tätigkeit.
Der Grundstücksbesitzer darf hier sicher alle möglichen selbst gemalten Schilder oder Plakate aufstellen - was er aber ganz sicher nicht darf ist eigenmächtig Verkehrszeichen der StVO aufstellen!