Forst und landwirtschaftlicher Verkehr frei. Für alle anderen gesperrt durch Verkehrszeichen 260. Strafe bei einfahren?
Hallo Leute, bin von nem Jagdgebietsleiter heute aufgehalten worden als ich mit meiner Freundin spazieren wollte....wir wollten auf nem Feldweg parken haben aber nicht gemerkt das der gesperrt war und nur für Land und Forstwirtschaftlichen Verkehr frei.
Der Mann sagte mir ich bekomme ne Anzeige.... was hab ich zu befürchten?
Schonmal Danke im Voraus
Gruß
4 Antworten
Da brauchst Du Dir keine großen Sorgen machen, denn die Sache geht allenfalls mit einer kostenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 30.- Euro aus. Eine Strafe brauchst Du nicht zu befürchten, denn das unerlaubte Befahren eines Feldwegs stellt keinen Straftatbestand dar. Schlimmer wäre es, wenn Du einen Waldweg befahren hättest, denn das Waldgesetz i.V.m. dem Naturschutzgesetz sieht hier weitaus höhere Bußgelder vor als die Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens.
Allerdings hat ein Jagdpächter keine hoheitlichen Aufgaben und ist auch kein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, sondern er geht dort in seinem Jagdrevier einfach nur seinem Hobby nach wie jeder Spaziergänger, Pilzsammler oder Jogger. Er könnte Dich zwar anzeigen, aber fraglich ist, ob er dein Fehlverhalten auch beweisen kann.
Die Strafe nach Bußgeldkatalog kann dein geringstes Problem werden. Nach den Landeswaldgesetzen der meisten Bundesländer ist das Befahren der Wälder grundsätzlich verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Und dazu bedarf es keines Verkehrszeichen. Wollen wir mal hoffen das du nur auf einem Feldweg geparkt hast.
Ja ich wollte dich auch eher drauf hinweisen das Wälder eventuell auch dann nicht befahren werden dürfen wenn dort kein extra Verkehrszeichen steht. Dazu einfach mal ins betreffende Landeswaldgesetz schauen.
Links zu den Landeswaldgesetzen findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz
Laut Bußgeldkatalog hast du nicht mehr als 30€ Strafe zu befürchten.
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/41-stvo/
Danke für die Info
Danke für die Info
Ich hatte noch gar nicht geparkt der hat mich beim fahren noch aufgehalten