Nunchakus sind in Deutschland verboten, mach ich mich strafbar mit einem selbst gebauten nunchaku?
Hallo, ich hab gerade gelesen das ein Mann wegen schaumstoff nunchakus vors Gericht musste weil das wohl verboten ist er hat diese Online Bestellt usw.. Ich hatte mir auch mal ein Nunchaku gekauft vor ein Paar jahren waren die bei Amazon ganz normal zu kaufen da hab ich mir 2 Stück gekauft us schaumstoff, da war alles in Ordnung aber nach einer Zeit sind die kaputt gegangen weil es Halt nur schaumstoff war ich hab sie dann so liegen lassen und Hab vor Paar Wochen dann versucht aus den Teilen ein gutes Nunchaku zu Bauen bzw. Aus der Kette, ich habe zwei Holz Teile angefertigt sie und die Ketten kuppen gedrückt und Fest geschraubt.. im Prinzip ist es wie ein richtig nunchaku, selbe länge, mit Kette stabil und so weiter, ich hänge es eigentlich nur als dekoration auf, manchmal Trainiere ich auch Damit in meinem Zimmer wenn mir langweilig ist oder so.. meine Frage ist Kann ich mich damit jetzt auch strafbar machen ? Immerhin hab ich es ja selber gemacht und die Sachen Hab ich damals gekauft als keiner ein Problem damit hatte. .?!
3 Antworten
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Umgang mit Nunchakus und
anderen Waffen, „die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu
bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen“, verboten.
Egal ob Du das als Waffe oder Sportgerät benutzt, es kaufst oder selber anfertigt - es ist verboten.
Nach Deiner Auffassung und anderer hier, wäre sonst ja die Logik, daß man sich auch eine Bombe selber anfertigen dürfte. Darf man aber auch nicht.
so lange du mit dem ding nicht auf der straße rumfuchtelst ,oder sich jemand dadurch bedroht fühlt,dürfte da nichts passieren...
Bereits der Besitz dieser Dinger ist verboten, und das ist dann auch keine einfache Ordnungswidrigkeit, das ist eine Straftat. Dumm, aber ist nun mal so.
Ja, du machst dich strafbar.
Nunchakus sind verbotene Waffen im Sinn des Waffengesetz. Jeder Umgang damit ist verboten, und 'Umgang' im Sinn des Waffengesetz wird in § 1 Absatz 3 WaffG wie folgt definiert:
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt,
überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt,
bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Es geht nicht um Spielzeug.
:P was für'n sch**ss..
Da stimme ich dir zu. Das deutsche Waffengesetz strotzt vor Verboten, die nur aus reinem Populismus entstanden sind.
na ob sich jemand strafbar macht wenn er sich online ein spielzeug kauft ,halte ich für ein gerücht....