Darf mein Lehrer mich zu einem Vortrag zwingen?
Hallo lieber Leser,
Ich heiße Fabian und besuche die 9te Klasse eines Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen. Für unseren Politikunterricht ist eine Exkursion zum Landtag von Nrw geplant. Bei dieser Exkursion werden von verschiedenen Schülern Reden gehalten. Vorerst hieß es, diese Reden werden auf freiwilliger Basis stattfinden und nur für den Falle, dass sich keiner findet um eine Rede zu halten ausgelost werde, wer eine Rede halten muss. Nun kam es aber, dass ich beim EvA(Eigenverantwortliches Arbeiten) zum Rede schreiben laut über den PC ein Video laufen hatte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Lehrer noch nicht in Raum, sodass, bis auf einige Ausnahmen, jeder irgendwas gemacht hat, aber nicht die Aufgabe. Als der Lehrer jedoch rein kam, und Fragte woher denn die Audiospur kommen würde, gab ich ehrlicherweise zu, dass Ich die Quelle war. Daraufhin sagte der Lehrer:"Dadurch hast du dich jetzt freiwillig gemeldet, die Rede zu halten." Also hier meine Frage: Darf der Lehrer mich als Strafarbeit zwingen, eine Rede vor sowohl meiner Klasse, als auch meinen Parallelklassen zu halten?
Mfg
Fabian
P.s. Falls dies nicht der Fall sein sollte, würde ich bitten, Belege dafür zu liefern, bestenfalls Paragraph und Absatz im jeweiligen Gesetzbuch.
4 Antworten
Der Lehrer darf das.
Sieh es doch positiv. So machst Du eine neue Erfahrung, auch wenn es schwer ist. Und für die kichernden Klassenkameraden gilt: selber besser machen!
Frag den Lehrer, ob Du ein Rednerpult verwenden darfst. So hast Du eine gewisse Barriere zwischen Dir und dem Publikum und kannst Dich quasi daran festhalten. Das gibt Sicherheit und Du musst nicht frei vor der Klasse stehen. Wenn das nicht möglich ist, bau Dich vor der Klasse auf und zieh das Ding durch. Zeig den Pappnasen wor der Hammer hängt!
Natürlich darf er einen leistungsnachweis von dir verlangen und diesen benoten
Warum auch nicht
Du kannst natürlich Arbeitsverweigerung machen
Das wird er aber entsprechend honorieren
Hallo..
Kurz und bündig, ja er darf das....
Versuch es nicht als Strafe zu sehen sondern als Übung für zukünftige Auftritte oder sonstiges...
LG
Er darf dich nicht dazu zwingen, er kann dir aber im Falle einer Arbeitsverweigerung eine 6 geben