Notwehr auf meinem grundstück! bitte schnell antworten
ich hab ne frage..und zwar hat ne freundin von mir ein problem und zwar gibts nen typen der will sie ma besuchen kommen sie will das aber net und sie hat sich jetzt nen baseballschläger gehollt zur selbstverteidigung im notfall! und wenn er jetzt auf ihr grundstück kommt darf sie ihn mit vorwarnung schlagen?
15 Antworten
nein, natürlich nicht. Das ist schon eine schwere Körperverletzung. Und nur wegen Hausfriedensbruch mit so einer "Waffe" auf jemanden einzuschlagen, ist überhaupt nicht angebracht. Wenn er sie jetzt körperlich angreift und der Baseballschläger zufällig greifbar ist und sie dann halt nach ihm greift, um den Angriff abzuwehren, ist es zulässig.
Nur weil der Typ widerrechtlich das Grundstück betritt rechtfertige das nicht den Einsatz eines Baseballschlägers, In diesem Fall dürfte jeder Richter ein krasse Missverhältnis zwischen dem zu schützenden Rechtsgut und der Notwehrmaßnahme sehen.
Mal davon abgesehen, dass eine Rechtsauskunft durch Laien in einem solchen Forum ziemlich fragwürdig ist:
Zunächst einmal ist die Unverletzlichkeit der Wohnung (und das schließt ALLE Hausrechtsbereiche ein) ein durch das Grundgesetz garantiertes Rechtsgut und ist als solches bereits notwehrfähig.
Aber werte "Ratgeber", warum stürzt Ihr Euch so vehement aufs Strafrecht? Es gibt auch noch das Zivilrecht, das häufig viel mächtiger ist. Ein unberechtigtes Eindringen in einen Hausrechtsbereich stellt eine sogenannte "verbotene Eigenmacht" dar, der sich der Besitzer oder ein von ihm Beauftragter ("Besitzdiener" genannt) "mit Gewalt erwehren" darf (s. §§ 854ff BGB).
In Deutschland besitzen wir kein "Stand your Ground" - Gesetz wie in den USA. Solange keine Gefahr für Freiheit oder Besitz (oder sie selbst, klar) besteht, wäre das rechtswidrige Körperverletzung.
Anders ist es, wenn er einfach ins Haus kommt, ohne dass sie es erlaubt. Das wäre dann ja Hausfriedensbruch.
Sie darf ihn de Grundstücks verweisen (Annahme: sie hat das Hausrecht). Sonst darf sie sich angemessen selbst verteidigen (Verhältnismäßigkeit).