Hunde angriff auf offener Straße, Notwehr(Ja/Nein)?
Was soll man tun wenn man um 21 Uhr auf Dunkler Straße mit seinem Hund rausgeht und dann auf einmal ein 60cm hoher schwartzer Hund auf dich zu rennt, und deinen Hund angreift (auf OFFENER STRAßE und nicht auf einem FREMDEN Privat GRUNDSTÜCK !) Habe ich das recht denn Hund der meinem Hund angreift zu tretten/schlagen ? bis er sich wieder verpisst !? Und wenn ja was hat das für gesetzliche konsequenzen (Da es ja Notwehr wahr) Und ich meinen Hund (30cm hoher gold retriever) nicht von irgend einem agrevisen drecks Köther zerfleischen lassen will.
14 Antworten
In solchen Fällen ist Pfefferspray die erste Wahl. Der Hund wird damit auch ohne bleibenden Schäden außer Gefecht gesetzt.
Im erster Linie haftet bei einer Auseinandersetzung immer der Besitzer des aggresiven Hundes. Der Gesetzgeber geht bei Haushunden von einer vom Tier ausgehenden Gefahr aus, welche die Haftung auf den Besitzer lenkt. Die Frage der Notwehr stellt sich also garnicht. Man sollte hoffen, dass der fremde Hund eine Tierhalterhaftpflicht hat, falls es zu Verletzungen kommt. Oder du eine Schadensersatzausfalldeckung in deiner privat Haftpflichtversicherung vereinbart jast.
Die Frage hatten wir doch schon mal.
30 cm grosser Golden Retriever ???
Ruhig stehen bleiben....Dich seitlich abwenden, und vor Deinen Hund stellen... und ganz wichtig, dem Hund NICHT in die Augen schauen.
Zu 95 % lässt er Dich dann in Ruhe.
Mit treten und schreien machst Du ihn noch aggressiver.
Notwehr gilt nur gegenüber einem zurechnungsfährigen, erwachsenen Menschen.
Gegenüber Tieren gilt Notstand. Notstand und Notwehr unterscheiden sich. Während es bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit gilt (auch der Räuber, der gerade dabei ist Eigentum zu rauben, darf verletzt und manchmal sogar tödlich verletzt werden um den Angriff zu beenden), findet bei Notstand eine Rechtsgüterabwägung statt. Leib und Leben wiegt z.B. schwerer als Eigentum.
Ein Hund fällt unter Eigentum. Hier treffen also zwei gleiche Rechtsgüter aufeinander.
Trotzdem hast du das Recht deinen Hund zu verteidigen. Da der andere Hund ohne Leine geführt wurde, bzw. ausgebüchst ist. Das war vom anderen Hundehalter also entweder eine verbotene Handlung, oder mind. fahrlässig.
Einen Hund wehrst du am besten mit Pfefferspray ab, was es legal als Tierabwehmittel zu erwerben gibt. Schlagen und treten geht auch, ist aber ungünstig. Da sollte man verantwortungsbewusst sein. Den anderen Hund ernsthaft zu verletzen muss nicht sein, schließlich ist der Halter das A****loch.
Pfefferspray nicht mit CS Gas Spray verwechseln, das ist was anderes und gilt nicht als Tierabwehrmittel, sondern als Waffe.
Den Hund zu schlagen oder zu treten, ist kein Problem, falls er dich wirklich angreift. Du könntest, wenn es ein sehr kräftiger Hund ist, der nicht abbhaut, ihn sogar töten. Dann musst aber aufpassen. Wenn der Hund auf dich zu rennt und du zufälligerweise eine Waffe hast, dann darfst diese benutzen, um die Gefahr abzuwenden, selbst wenn der Hund dabei stirbt.
Wenn der Hund aber verletzt am Boden liegt und sich nicht mehr bewegen kann und du dann noch weiter draufhaust, kann der Besitzer dich soweit ich weiß wegen Sachbeschädigung verklagen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen!