Notbetreuung Kleinkind (Thüringen), ist dies dann ein MUSS, wenn der Beruf nachträglich als systemrelevant eigestuft wurde?

4 Antworten

Da braucht man keine Gesetzesgrundlage, die Wahlfreiheit der Eltern hat Vorrang. Sie können ihr Kind natürlich auch zu Hause betreuen. Allerdings müssen sich die Eltern (falls sie beide berufstätig sind), dann vermutlich abwechseln bzw. sonst eine Lösung finden. Ich glaube nicht, dass man einen Anspruch auf Lohnfortzahlung damit begründen könnte, dass man zu Hause bleiben muss, weil das Kind keine Erzieherinnen mit Maske akzeptiert. Die teilweise/abwechselnde Nutzung des Jahresurlaubes der Eltern für die Kinderbetreuung wäre meines Erachtens zumutbar und auch fair.

Lea1984 
Beitragsersteller
 06.05.2020, 17:21

Sie ist allein erziehend. Der Vater kann wegen des Jobs auch nicht.

Coriolanus  06.05.2020, 17:28
@Lea1984

Falls er unterhaltsverpflichtet ist, hat er trotzdem die Verpflichtung, sich in irgendeiner Form an der Betreuung zu beteiligen. Deine Bekannte sollte noch einmal versuchen, der Tochter spielerisch (mit Märchenmasken, Masken für Puppen usw.) das Maskentragen bei sich und bei anderen beizubringen. Danach könnte man die Erzieherin bitten, am Anfang den gleichen Typ Maske zu tragen (die deine Bekannte selbst herstellt).

Lea1984 
Beitragsersteller
 06.05.2020, 17:49
@Coriolanus

Ist alles lieb gemeint- aber sie sucht durch mich hier keine Erziehungstipps und hat schon einiges durch, was ich hier nicht alles auflsiten mag. Das Kind hat Panik- nicht einfach nur Angst, was man mit Kinderstoff beheben könnte. Das Kind ist anderthalb und versteht all das nicht. In dem Alter sind Kinder abhängig vom ganzen Gesicht. Sie hat auch keine Nähmaschine usw. und kann nicht für das gesamte Personal Masken nähen oder kaufen...

Es geht ihr nur darum, da ihr wegen der nachträglich eingetretenen systemrelevanz ihrer Tätigkeit ein Betreuungsplatz zusteht, ob sie den nutzen muss, da sie Angst um den Job hat. Um mehr nicht.

Sie bat mich, wegen der Rechtslage in Thüringen zu googeln, aber ich fand wie sie nichts und hab sie gefragt, ob ich hier fragen kann, da ja einige sich doch etwas mehr mit Corona befasst haben bzw. mit Arbeitsrecht und vielleicht was wissen.

Sie hat nur diese eine Frage, die ich hier gestellt habe.

Und der Vater kann auch nicht, da er auch in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Und- sie sind noch zusammen, wohnen aber getrennt- daher gilt sie als alleinerziehend (rechtlich), aber ich mag auch ihre Familiengeschichte hier nicht ausbreiten, warum das jetzt so ist, denn darum geht es ihr nicht.

Dennoch danke, dass Du Dir Zeit genommen hast.

Wenn das Kind nicht in eine Einrichtung gegeben werden kann, wird sie wohl uzu Hause bleiben müssen

das bezahlt ihr selbstverständlich niemand - nicht der Arbeitgeber und auch sonst niemand

sie wird Urlaub nehmen müssen / unbezahlten Urlaub etc.

frodobeutlin100  03.05.2020, 11:49

oder alternativ mit dem Arbeitgeber Elternzeit vereinbaren (Rechtsanspruch auf drei Jahre)

Lea1984 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 11:51

Ihr bleibt kaum etwas anders übrig als das, was Du schreibst- nur die Frage, ob der Arbeitgeber das mitmacht. Sie möchte aber auch den Job nicht verlieren und sucht daher nach einer Möglichkeit, eine drohende Kündigung anzuwehren. Aber dennoch Danke :)

frodobeutlin100  03.05.2020, 11:52
@Lea1984

nur sprechenden Menschen kann geholfen werden - sie muss mit dem Arbeitgeber reden ...

Gibt es vill Verwandte also Pers unter 60 die sich um das Kind kümmern können mit ihr malen basteln , sonst gäbe es nur die Möglichkeit das die Mutter es ein Tag vorbeibringt u vill eine Std dabei ist dann sich zurückzieht erstmal 1/2 Std in der Nähe u entweder das Kind ist beschäftigt oder tja .

Lea1984 
Beitragsersteller
 06.05.2020, 17:20

Da ist leider keiner, sonst würde ich ja fragen, wenn es andere Menschen gäbe, die sich ums Kind kümmern könnten.


Dann geht zum Anwalt, wenn euch das so wichtig ist!

Das ist hier ein Laienforum,...... unterlegt mit Gesetzen und Paragraphen.......

🤣😂😅