Verwaltungsrecht? Nachträglich Zeugnisse u. andere Urkunden auf Ehenamen ändern
Hi!
Ich, 25 (m) bin sehr ambitioniert im puncto Karriere, habe eine tolle Freundin, mein Papa ist ein uneheliches Kind und mein Schwiegervater in Spee ein ziemlich harter Verhandlungspartner zum Thema "Hochzeit und Ehename". :-)
Nein quatsch, aber ein Wenig ist dran bzw. trägt zu meinem Dilämmer bei.
Ich möchte bald meine Freundin heiraten und wollte evtl. den Namen meiner Freundin annehmen bzw. werde schon fast dazu gezwungen (Schwiegervater ;-). Aber tatsächlich mag ich den Namen meiner Freundin, fühle mich an meinen Familiennamen - auf gutheißen meiner Eltern - nicht mehr so gebunden und würde gerne den Namen meiner Freundin annehmen (insgeheim, halte aber noch die Verhandlung mit meinen Schwiegervater mit eiserner Hand von mir fern ;-).
Jedoch habe ich Angst vor dem "Schirnrunzeln" und Vorurteilen von zukünftigen Personalchefs (Bewerbung), Geschäftspartnern und anderen Entscheidungsträgern, die zu meinem Durchsetzungsvermögen oder zerrütteten Familienverhältnissen wilde Vermutungen haben könnten, wenn Sie lesen, dass ich den Namen meiner Frau/Freundin angenommen habe. Vllt. berechtigte Angst vor nicht messbarer Diskriminierung bzw. Wettbewerbsnachteile?
Daher wäre die Patentlösung - wo ich nicht weiß ob es geht, irgend eine Anspruchsgrundlage zu haben (Verwaltungsrecht), meine Urkunden wie z.B. Abi-, Bachelor- und Master-Zeugnis nachträglich in den Ehenamen ändern zu können, um dem Problem vom vornherein aus dem Weg zu gehen?!
Gebühren dafür wären mir egal - aber kann ich das, bzw. können/müssen mir die Behörden dort helfen?
Beste grüße und vielen vielen Dank für eure Mühe.
3 Antworten
Hallo Fabstuck!
Ob Sie heute Ihren Namen, den Ihrer Ehegattin oder einen Doppelnamen tragen, interessiert heute kaum noch jemanden. Abgesehen davon, darf es Ihren AG auch gar nicht interessieren, aus welchen Gründen Sie diesen oder jenen Namen angenommen haben. Wenn Sie den Eindruck hätten, eine Ablehnung läge daran, könnten Sie gerichtlich dagegen vorgehen.
Aber davon ab: Sie fragten ja nach Änderungen Ihrer Abschlußzeugnisse.
Das ist nicht zulässig.
Zum Zeitpunkt Ihrer Abschlüsse waren Sie Herr XY, Sie waren so registriert, identifiziert und personalisiert; Sie wurden sogar so geboren. Sie können Ihre Lebensgeschichte nicht nachträglich verändern. Mit der Heirat sind Sie Herr XZ, aber nicht vorher.
Mal ganz abgesehen von den unzähligen Paragraphen, die das berühren würde, das wäre technisch überhaupt nicht möglich.
Gruß Navvie
Ein Anhang zur Technik:
Jede Sparte der öffentlichen Verwaltung in der Sie jemals registriert waren (von Geburt bis heute) hat eine individuelle maximale Rückrechnungstiefe. Die liegt beim Land Hessen bei ungefähr 5 Jahren. Aus einem Herrn XY einen Herrn XZ machen zu wollen ist deshalb absolut unmöglich. Auch wenn Hollywood uns das glauben machen will, hier geht das jedenfalls nicht.
Gruß Navvie
Der Antwort von Navvie ist nichts hinzuzufügen.
das interessiert keinen verantwortlichen wirklich...
über so was wird einfach nicht nachgedacht.
dazu ist die arbeitszeit zu kostbar