Notar hat Beglaubigung falsch geschrieben - was tun?

7 Antworten

Sieht eher schlecht aus wenn ihr bereits unterschrieben habt.

Grinzz  10.01.2014, 19:21

Nonsense! Eine Beglaubigung vor der Unterschrift macht ja gar keinen Sinn. Denn die Beglaubigung sagt ja aus, dass vor dem Notar unterzeichnet wurde, oder eben vor ihm anerkannt. Die Unterschrift muss also immer vor dem Beglaubigungsvermerk geschehen.

imager761  10.01.2014, 19:38
@Grinzz

Das der Notar die Ausweise der Anwesenden geprüft und deren eigenhändige Unterschrift beglaubigt, steht außer Frage.

Hier geht es aber um die Legitimation und Ausweisdaten der Beteiligten, meist auf einem gesonderten Blatt, die (die RoNo-Mitarbeiterin) fehelerhaft übernommen erfasst und angeheftet wurden :-O

Darüber kann man meckern, muss man aber nicht.

Nun hätten die unrichtigen Angabe zur Legitimation der Unterzeichner keinerlei Auswirkungen auf die Beglaubigung des Schriftstücks und der Beteiligten, solange hinreichend geklärt wäre, wer diese Personen sind.

Das "Mxa Muster" eher Max heisst und nicht am 04.21.1956, sondern im Dezember Geburtstag hat, zumal wenn die Nummer des BPA stimmt, wäre nun nachweislich und IMHO kein Grund, das alles neu zu verlangen..

Nun dürfte er aber Streichungen und Korrekturen mit Siegel und Unterschrift auf allen Ausfertigungen vornehmen, vlt. ist ihm das nur peinlich? Und eher der Mitarbeiterin geschuldet, die dieses Blatt schrieb?

Warum er sich diese Blöße gibt und das nicht kulant in einen kostenlosen Termin erneut unterschreiben und ausfertigen lässt, müsst ihr ihn fragen.

Warum man das will, ihr euch.

G imager761

Ryder317 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 23:42

Ich danke für die Antwort, jedoch gibt es da Probleme. Diese Beglaubigung wird nicht in Europa gebraucht, sondern in Asien. Dort gelten andere Regeln, und ein Schreibfehler kann die Beglaubigung ungültig machen. Dazu kommt auch noch, dass die Nummer des BPA nicht auf der Bevollmächtigung genannt wird.

Ich würde gerne wissen, ob ich wirklich zahlen muss, wenn er seine Arbeit nicht gründlich, bzw. dann sogar nochmal zahlen muss, damit er sie fehlerfrei erledigt.

Habt Ihr eure Ausweise vorgelegt? Dann ist der Notar dran.

Wenn Ihr die Namen selbst falsch angegeben habt, dann müsst Ihr zahlen.

Wie ich es verstanden habe, seid ihr beim Notar gewesen und habt eine Beglaubigung zur Legitimation und Bevollmächtigung beim Notar beauftragt. Der Notar nahm die Ausweispapiere und das Bevollmächtigungsschreiben zur notariellen Beglaubigung an sich, um sie zur Notarurkunde (Rollennr.:) einzutragen. Die erforderlichen Unterschriften wurden im Beisein des Notars erteilt. Der Rechnungsbetrag ist bereits gezahlt.

Nach Fertigstellung (Erteilung der Rollennr.: und Inempfangnahme und Überprüfung) wurde festgestellt, dass die Urkunde fehlerhaft ist und nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Der/die Fehler habt ihr nicht zu vertreten. Die Daten der eingereichten Dokumente und die Daten der notariellen Urkunde weichen erheblich ab und verfälschen insbesondere persönliche Daten. Somit unbrauchbar.

Ich an eurer Stelle würde den Notar umgehend bitten, den Auftrag so auszuführen, wie er beauftragt wurde. Sollte er nicht bereit sein KOSTENFREI die Fehler zu beheben, Beschwerde bei der Rechtsanwalt- und Notarkammer einzureichen. Weiterhin einen anderen Notar damit beauftragen und die Kosten ihm anzulasten. Oder ihr nehmt einen Rechtsanwalt, der dies für euch besorgt, dann muss er den Anwalt und den Notar bezahlen.

Wenn alles so stimmt wie ich das verstanden habe, sind die Chancen sehr gut. 100%

dann ist der notar in not