Ninebot Segway ES2 endgültig nicht erlaubt (DE)?
Ende diesen Monats kommt ja die eKFV (elektro Kleinstfahrzeug Verordnung) und somit endlich die maßgeregelte Zulassung von E-Scootern auf Straßen, die zur StVO gehören.
Meine Frage, um auf Nummer sicher zu gehen:
Da der "Ninebot Segway ES2" in seiner momentanen Ausführung nur einen einzigen Punkt für die eKFV nicht erfüllt - wird dieser nun verboten sein?
Das ist der entscheidene Punkt. Das Wort "bauartbedingt" ist eigentlich der Ausschlaggebende Punkt.
Denn: Man KANN ja den ES2 auch mit unter 20km/h super nutzen (geschweige denn, dass dieser sowieso in den seltensten Fällen über 20km/h kommt.
Jedoch ist es laut den Angaben des Herstellers tatsächlich "möglich", diese angegebenen 25km/h Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
Also: Ist der "Ninebot Segway ES2" in seiner momentanen Ausführung nicht mit dieser neuen Verordnung für die StVO ausgelegt?
Wer mehr über dieses Thema weiß, bitte melden ;)
3 Antworten
Was steht als Höchstgeschwindigkeit drin? 25km/h
Dann wirst du auf das Modell hier zurück greifen müssen: Ninebot by Segway KickScooter ES1
Du kannst gerne mal in dieser Facebook Gruppe vorbei schauen.
Du sagst es schon richtig, dein Roller wäre nicht konform. Es wurden auch schon Personen mit ihrem Roller gestoppt und geprüft- also lieber abwarten, bis sich die Hersteller bald um die Nachfrage prügeln.
Der ES 2 hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und wird daher tatsächlich definitiv keine Zulassung erhalten.
Bei einem Alternativkauf solltest du darauf achten, dass es nicht ausreicht, einfach irgendeinen Scooter zu kaufen, der die Werte wie Höchstgeschwindigkeit, zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung, Klingel etc. einhält.
Es muss auch gemäß § 2 der eKFV eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen und ein Fabrikschild mit bestimmten Daten am Scooter angebracht sein.