Nießbrauch Wer trägt laufende Bewirtschaftungskosten
Ich habe ein Haus (Einfamilienhaus) erworben. Der Verkäufer behält sich gem. § 428 BGB ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, lt. Notarurkunde. Ausserordentliche Aufwendungen gehen jedoch zu meinen Lasten. Die Aufzählung gibt dann hierfür Flurbereinigungskosten, ErschlBeiträge, u.ä. vor. Ich zahle aber seit Jahren, die Grundsteuer, Reparaturen am Objekt (kleine + grössere), Gebäudeversicherung, HV-Versicherung, Wasser. Müll. Muss ich diese Kosten eigentlich zahlen ? Kann ich Sie vom Veräusserer zurückfordern, falls ich die nicht hätte zahlen müssen ? Vielen Dank für Infos
3 Antworten
Hallo,
wer die laufende Kosten tragen muss sollte sich aus der notariellen Urkunde ergeben. Enthält sie keiner Regelungen, sollten man das nachholen.
§ 428 BGB regelt nichts zum Nießbrauch.
Sie könnten solche Kosten in einem gewissen Umfang vom Nierßbrauchberechtigten fordern. Dazu müßte man die Vereinbarungen genauer kennen.