Nießbrauch Wer trägt laufende Bewirtschaftungskosten

3 Antworten

Hallo,

wer die laufende Kosten tragen muss sollte sich aus der notariellen Urkunde ergeben. Enthält sie keiner Regelungen, sollten man das nachholen.

§ 428 BGB regelt nichts zum Nießbrauch.

Sie könnten solche Kosten in einem gewissen Umfang vom Nierßbrauchberechtigten fordern. Dazu müßte man die Vereinbarungen genauer kennen.