Kunde zahlt die Rechnung nicht. Welche Rechte habe ich?
Frohe Weihnachten,
als "neu Gründer einer Dienstleistungsfirma" hab ich meinen 1. nicht zahlenden Kunden, oder der es darauf anliegt,
Nach jedem Arbeitsende, hat er meine Arbeit begutachtet, bzw. nach 2 Wochen kam wegen meiner erledigten Arbeit keine Reklamationen, weil ich was nicht ordnungsgemäß erledigt habe.
Nun geht am Montag seine Mahnung raus, jetzt hab ich so im Gefühl, dass der Kunde behaupten wird, er zahlt nur nicht weil er unzufrieden ist.
Er ist Inhaber eines Restaurant. Nun meine Frage.
- Hat er Recht darauf nach 2 Wochen Anspruch auf Besserung der Arbeit?
Wenn ja:
- Er darf mir doch nix abziehen von der geschuldeten Summe, ich habe doch das Recht auf Nachbesserung oder?
Danke im Voraus.
6 Antworten
Es gibt grundsätzlich Kunden (privat oder gewerblich), welche eher keine gute Zahlungsmoral haben und gerne erst dann bezahlen, wenn die erste Mahnung kommt. Wenn er mit Deiner Dienstleistung nicht zufrieden war, hätte er es Dir doch bestimmt auch gesagt.
Jetzt warte bitte mal ab, ob er nach der Mahnung bezahlt...
Gar so schnell muß man nicht zum Anwalt rennen. Es geht ganz gut auch ohne.
Dafür gibt es einen genau festgelegten Rechtsweg.
Jeder Kunde hat ein Recht auf "Nachbesserung", nur muß er die Mängel auch begründen. Einfach nicht bezahlen, wenn man mit einer Leistung nicht zufrieden ist, geht nicht. Aber der Reihe nach.
Nach Ende der Arbeit ist es notwendig, eine Rechnung zu schreiben und dem Kunden ein Zahlungsziel zu setzen, das meistens 2 - 4 Wochen in der Zukunft liegt. Zahlungsziel "Sofort" bedeutet zumeist "innerhalb 2 Wochen".
Reagiert er darauf nicht, dann schreibst du eine freundliche "Zahlungserinnerung" - wieder mit Zahlungsziel
Ist auch das erfolglos, dann folgt die 1.Mahnung, nicht mehr so freundlich. Nach dieser kommt die 2.Mahnung mit der Androhung von kostenpflichtigen Rechtsfolgen. Diese wären zunächst ein Antrag auf "Mahnbescheid", der an ein bestimmtes Amtsgericht (AG) gesendet werden muß. Dieses "zuständige" Gericht kannst du beim nächsten Amtsgericht erfragen.
Sehr oft erfolgt auf einen "Mahnbescheid" (früher nannte man das einen "Zahlungsbefehl") immer noch keine Reaktion. Dann kannst du beim zuständigen AG die Vollsteckung beantragen. Schlimmstenfalls klopft dann bei dem säumigen Kunden der GV = Gerichtsvollzieher.
Jaja, in der Gastronomie gelten bisweilen ganz eigenartige "Gesetze". So manche Gastronomen glauben wirklich, unsere Justiz aushebeln zu können.
Grundsätzlich muss er Dir das Recht auf Nachbesserung einräumen.
Er kann halt nicht bezahlen und wenn es hart auf hart kommt bekommst du maximal die Hälfte raus.
Erledige die Nachbesserung kurzfristig und gut. Oder er soll einen Teil einbehalten bis es erledigt ist und nicht gar nicht zahlen.
Um was für arbeiten geht es? Und was wird reklamiert?
Auslagen?
Verstehe ich nicht tut mir leid.
Meinst du ne Anzahlung?
Es wurden Malerarbeiten verrichtet. ist mir schon negativ aufgefallen weil ich seine Auslagen( Vorstreckung von Farbe, Pinsel ect von meinem Geld) Tagelang vorstrecken musste und mit ach und krach die Chefin die mir endlich das Geld zurück überwies. Reklamiert wurde ja nichts, also geh ich davon aus das alles ok war, zumal Sie es ja gesehen haben was ich gemacht habe am Tage,
Das Recht auf Nachbesserung hast du. Viele Restaurantbetreiber wollen alles geschenkt haben. Haben selbst schon mal Stress gehabt und am Ende Besuch von "Freunden" angeboten. Dann hat es leider erst geklappt.
wenn einer daherkommt als dienstleister für brückenbau , malerarbeit und gartenbau - ohne eigene werkzeugtasche - dann wird da wohl viel nicht ok sein.
Und falls er nicht zahlt, gehe zu einem Anwalt, der Klage vor Gericht erhebt. Wenn er Mängel anbringen will, muss er diese auch dokumentieren und begründen.