Nachtzuschlagspflicht Spielhalle?

2 Antworten

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Nachtschichtzulage zu zahlen. Ob du so etwas bekommen kannst, steht in deinem Arbeitsvertrag. Wenn das dort nicht drin steht, muss der Arbeitgeber dir für Nachtarbeit nur einen angemessenen Ausgleich an Freizeit gewähren. Wie deine Freizeit gestaltet ist, schreibst du aber hier nicht. 

Novoline987 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 19:08

in der Nacht sind es überwiegend 10 Std von 17 Uhr bis nachts um 3 und in der tag schicht 8 Std

bastidunkel  12.08.2016, 19:11
@Novoline987

Dann arbeitest du lediglich 5 Stunden in der Nacht. Die Nacht fängt um 22.00 Uhr an. Da kann ich jetzt nichts Falsches dran sehen. Du musst dann mal überprüfen, was auf deinem Lohnzettel abgerechnet wird. Dein Arbeitgeber hält sich somit an das Arbeitszeitgesetz.

Novoline987 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 19:03

Unsere Arbeitstage belaufen sich auf 7 Tage in der Woche an 2 Tagen in der Woche habe ich frei aber ich denke es hat doch nichts mit einer angemessenen Nachtarbeit Vergütung Zutun

bastidunkel  12.08.2016, 19:05
@Novoline987

Wenn du 7 Arbeitstage pro Woche hast und davon nur 5 arbeitest, hast du zwei freie Tage. Gesetzlich geregelt ist eine maximale Arbeitszeit von 6 Tagen pro Woche. Demzufolge hast du einen freien Tag pro Woche als Ausgleich für die Nachtarbeit. Wie viele Stunden arbeitest du pro Schicht?

Es GIBT GAR KEINE gesetzliche Nachtschichtzulage.

Novoline987 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 18:55

Also versteh ich Das richtig wenn ich nachts arbeite steht mir nicht mehr Geld zu

bastidunkel  12.08.2016, 19:01
@Novoline987

blacklist hat es dir richtig erklärt. Es reicht, wenn du freie Tage hast. Da du nur 5 Tage arbeitest, scheinst du ja jede Woche den freien Tag zu bekommen. Du solltest deinen Arbeitsvertrag mal gründlich lesen. Da steht sowas alles drin. Geld für Nachtarbeit gibt es jedenfalls nicht. Das ist nicht gesetzlich verankert, sondern freiwillig.

Novoline987 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 18:44

Ich habe eine 5 Tage Woche und arbeite in einer spielhalle ich arbeite unter der Woche und auch am Wochenende mal durch

blacklist112  12.08.2016, 18:46
@Novoline987

Du arbeitest nur an 5 Tagen? Dann hast du ja jede Woche einen freien Tag. Wenn du am Wochenende arbeitest, hast du in der Woche irgendwann mal zwei freie Tage. Stimmt's? Dann läuft bei dir alles völlig korrekt. Die übliche Arbeitswoche besteht nämlich aus 6 Arbeitstagen, und nicht wie viele glauben, aus 5 Tagen.

Novoline987 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 18:38

Ich bekomme weder diese Nachtzuschläge noch diesen einen freien Tag mehr

blacklist112  12.08.2016, 18:39
@Novoline987

Also gehst du 6 Tage pro Woche arbeiten? Tag und Nacht? Das glaube ich dir jetzt nicht.

Novoline987 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 18:35

Danke dir @Barolo88. Und wie mach ich meinen Chef das klar Das ich Das eigentlich bekommen sollte ohne das es Probleme gibt

blacklist112  12.08.2016, 18:38
@Novoline987

Glaub dem baorolo doch nichts, bitte! Der kann nicht lesen und kapiert die links nicht, die er postet. Du hast eben KEINEN Anspruch auf Nachtschichtzulage. Es reicht, wenn der Arbeitgeber dir frei gibt. Und das tut er ja. Lies es doch selber, was da steht. Was ist denn daran nicht zu verstehen? 

Novoline987 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 18:30

Das kann ich mir nicht vorstellen da man ja sagt gesetzliche NachtschichtZuschläge.

blacklist112  12.08.2016, 18:31
@Novoline987

Was du dir "vorstellen" kannst, interessiert den Gesetzgeber aber nicht. Es gibt keine Verpflichtung zur Zahlung von Nachtschichtzuschlägen. Da hast du etwas völlig missverstanden. So ein Gesetz gibt es nicht.

Barolo88  12.08.2016, 18:32
@Novoline987

selbstverständlich gibt es eine gesetzliche Nachzuschlagsregelung,  ab 20:oo Uhr = 25 % Zuschlag ab 0.oo Uhr sind 40 % Zuschlag sogar steuerfrei

blacklist112  12.08.2016, 18:33
@Barolo88

Quelle????? So ein Gesetz gibt es nicht. 

blacklist112  12.08.2016, 18:36
@Barolo88

Aha. man merkt, du bist des Lesens nicht mächtig. Wenn du solche links postest, solltest du die auch mal LESEN. Ich zitiere:

Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Tja, dumm gelaufen, nicht wahr??? hahahahahahahahahahaha

Der Arbeitgeber muss eben NICHT bezahlen. Es reicht, wenn er dem Arbeitnehmer Freizeit anbietet.