Handwerker kommt zur Nachbesserung. Darf er die Arbeitszeit berechnen?
Guten Morgen
Ein Handwerksbetrieb hat letztes Jahr bei mir im Haus einige Arbeiten erledigt und bei 2 Dingen mangelhaft gearbeitet. Nach mehreren Monaten des hinterhertelefonierens hat nun der Betrieb mir endlich einen Kostenvoranschlag für die Ausbesserung geschickt. Wie zu erwarten war, sind die Kosten für die "vergessenen" Teile sehr gering, allerdings sind die Kosten der Arbeitszeit enorm. Diese machen rund 80% der Rechnung aus.
Darf der Betrieb mir in diesem Fall überhaupt Arbeitsstunden berechnen? Denn es ist ja nicht mein Verschulden das die nochmal kommen müssen. Wäre gleich richtig gearbeitet worden, gäb es diesen Fall gar nicht.
Kann mir da jemand weiter helfen?
9 Antworten
Da du "Mangel" schreibst, muss der Handwerker selbstverständlich die Nachbesserung auch absolut kostenlos anbieten.
Da ich aber den Fall nicht kennen und diffus erscheint, kann ich dir auch in dem konkreten Fall keine weiteren Auskünfte geben.
ist eine streitfrage da ich aber weder das gewerk noch die Mängel kenne ist es schwierg hierzu eine aussage zu treffen.. Als beispiel die Wand wurde weiss gestrichen und gefällt dem Kunden nicht und will jetzt "grün" muss du zahlen.
Wurde vereinbart eine grüne wand und diese wurde weiss gestrichen ist es das problem des handwerkers den mangel zu beheben.
Was sind den "vergessene teile " ??
Das eine Teil ist ein Öl-Absperrhahn an einem Öleinzelofen, das andere ein Dichtungsring (oder wie man das nennt) am Rohr welches vom Ofen weg in den Kamin führt. Also direkt an der Wand. Da beginnt es langsam in die Wohnung zu siffen.
Es hört sich leider an wie wenn die etwas vergessen hätten. Hier ein Beispiel: Du bestellst einen Handwerker der Dir 2 Fenster einbauen soll er mach jedoch nur eins und vergisst das zweite. Kommt nochmal und berechnet es da er es beim ersten mal nicht berechnet hat. Wäre es jedoch bezahlt gewesen müsste er kommen und dürfte kein Geld verlangen.
Ah so die Anfahrt darf er nicht berechnen. Wenn er davor etwas ausbauen musste und es jetzt wieder tun muss weil er etwas vergessen hatte dann darf er die Zeit fürs Ausbauen auh nicht berechnen 😉
Vom Gefühl her würde ich sagen: Nein, das darf er nicht.
Aber ich fürchte das kommt auf den konkreten Fall und den Auftrag an.
Wenn du das als unangemessen empfindest, würde ich darüber erstmal mit dem Handwerker sprechen.