Nicht krankenversichert - was unternimmt die Krankenkasse?

6 Antworten

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Du bist in Deutschland gesetzlich verpflichtet krankenversichert zu sein.

Nicht versichert kennt das deutsche Recht nicht.

Wenn also keine vorrangige Form von Versicherungsschutz greift

  • Pflichtversicherung (über abhängige Beschäftigung, Leistungsbezug)
  • Familienversicherung (nach Antrag und wenn möglich)
  • private Krankenvollversicherung (was hier bei Beitragsrückstand passiert erkäre ich gleich)

so gilt § 188 Abs. 4, die sog. obligatorische Anschlussversicherung.

Die besagt dass du, wenn nicht o.g. Formen des Versicherungsschutzes greifen, automatisch freiwilliges Mitglied und Beitragsschuldner deiner Krankenkasse wirst, ob du willst oder nicht.

Dann wird die Kasse dich auffordern jeden Monat die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung zu überweisen. Das wären mind. 185,- € pro Monat.

Tust du dies nicht geht es wie folgt weiter:

  1. Aussetzung des Leistungsanspruchs. Die Kasse leistet nur noch bei akuten Notfällen und Schmerzen
  2. Festsetzung der Beiträge mittels Bescheid.
  3. Erfolgt auf den Bescheid binnen 30 Tagen kein Widerspruch oder eine Zahlung so wird der Bescheid bestandskräftig.
  4. Bestandskräftige Bescheide sind mind. 30 Jahre lang gültig und können zwangsvollstreckt werden, entweder durch den Gerichtsvollzieher oder das Hauptzollamt im Rahmen der Amtshilfe.
  5. Verlaufen Sach-, Konto- und Einkommenspfändung erfolglos wirst du aufgefordert die Vermögensauskunft abzugeben (früher: eidesstattliche Versicherung). Weigerst du dich, ergeht Haftbefehl und es folgt Erzwingungshaft bis zu 6 Monaten. Machst du falsche Angaben machst du dich strafbar.

Solltest du eine private Krankenversicherung nicht bezahlen so wird diese ebenfalls die Leistung aussetzen dich in den Basistarif stecken und die Kosten über das gerichtliche Mahnverfahren betreiben.

Problem ist nur, wer privat krankenvollversichert ist, ist auch in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert. Das Nichtzahlen einer privaten Pflegepflichtversicherung ist eine Ordnungswidrigkeit die mit Bußgeld ersatzweise Ordnungshaft bestraft werden kann.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 03:26

Also rein theoretisch, es gibt keine Möglichkeit für mehrere Jahre unversichert zu leben und damit durchzukommen? 

kevin1905  18.07.2017, 03:33
@GulschSueppchen

Nein.

Im Gefängnis hättest du freie Heilfürsorge. ;-)

Aber wie ich bereits schrieb es gibt Wege drum herum:

  1. Investitionsdarlehen. Mit gutem Businessplan und gutem Draht zur Bank geht da sicher was.
  2. Man startet die Selbständigkeit nebenberuflich und lässt sich Teilzeit anstellen dann besteht zumeist über den Hauptjob Versicherungspflicht und die Selbständigkeit wäre nicht beitragsrelevant, so lange sie zeitlich und finanziell den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet
  3. Beantragung von Leistungen nach SGB II. Also entweder komplett Hartz IV oder wenn du nur durch die KV Beiträge bedürftig werden würdest, kannst du auch nur einen Zuschuss beantragen (§ 26 SGB II).
GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 03:39
@kevin1905

Ok das würde sich nicht lohnen.

Wie viel würde die KK im besten Falle von mir monatlich verlangen? 

kevin1905  18.07.2017, 03:55
@GulschSueppchen

Wie viel würde die KK im besten Falle von mir monatlich verlangen?

Hauptberuflich selbständiger Gründer?

  • Fiktives Mindesteinkommen: 1.487,50 € p.M.
  • 14% davon für KV --> 208,25 €
  • durchschnittl. Zusatzbeitrag von 1,1% --> 16,36 €
  • 2,8% für Pflegeversicherung (über 23 und kinderlos) --> 41,65 €.

Ergibt in Summe: 266,26 € pro Monat.

Wenn du dir eine Kasse mit geringerem Zusatzbeitrag aussuchst, kannst du vielleicht bis zu 10,- € sparen.

Oder du suchst dir eine Kasse mit geilem Bonusprogramm und Wahltarif dann kannst du tw. über 150,- € im Jahr zurück bekommen.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 04:32
@kevin1905

Klingt doch klasse. Danke für die kompetente Beratung. Hast mich von meinem Plan, der mich vermutlich in den Ruin getrieben hätte, abgehalten. Kudos dafür. 

Du bist per Gesetz pflichtversichert.
Wenn du keine Krankenkasse hast, kriegen die das erstmal nicht mit. Aber sobald du wieder wegen irgendwas, z.B. neuer Job oder irgendwas mit einem Amt, mit einer KK in Kontakt trittst, fliegt das auf und du bekommst eine saftige Rechnung für die Ausfallzeit, die du dann aus eigener Tasche bezahlen darfst. Und ja, die treiben das richtig ein. Also überlegs dir.

Der einzige Grund den ich mir vorstellen kann, nicht krankenversichert zu sein, sind finanzielle Schwierigkeiten.

Wenn man sowieso schon Geldprobleme hat, gibt es ja nichts zu holen und die Krankenkasse kann gar nichts machen und auch kein Geld eintreiben.

Das Blöde daran ist aber, dass einem alle Arztkosten in Rechnung gestellt werden, aber wie gesagt, wo es nichts zu holen gibt, gibt es nichts zu holen.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 02:43

Ich plane demnächst den Sprung in die Selbstständigkeit, könnte aber den finanziellen Druck nicht aushalten. Die Beiträge für KK sind für Selbstständige mit einem nicht allzu hohen Einkommen zu groß. 

Sprich, würde die ersten 3 Jahre auf Risiko leben bis sich mein Geschäft etabliert hat, anschließend würde ich per Ratenzahlung die Schulden abstottern und mich versichern lassen. 

kevin1905  18.07.2017, 03:26
@GulschSueppchen

Wenn du das 3 Jahre lang machst beträgt dein Schuldenberg ohne Säumniszuschläge, Zinsen und Betreibungskosten über 28.000,- €.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 03:27
@kevin1905

28.000 kann man sich aber in 3 Jahren auch ansparen... So is das nicht. 

kevin1905  18.07.2017, 03:29
@GulschSueppchen

Es scheitert ja an der zwischenzeitlichen Pfändung.

Ferner ist es dämlich. Dann lieber die 260,- € monatlich zahlen und offen mit der Kasse umgehen. Selbst wenn ab dem 2. Jahr dann 370,- € monatlich anfallen wäre man in Summe bei knapp 12.000,- €.

Läuft das Geschäft gut, man ist jung gesund, Single, kann man dann auch über einen Wechsel in die PKV nachdenken.

Aber warum 28.000,- € für etwas bezahlen, das man auch für 12.000,- € bekäme?

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 03:32
@kevin1905

Zwischenzeitliche Pfändung? Wie darf ich das verstehen?

kevin1905  18.07.2017, 03:34
@GulschSueppchen

Lies meinen Beitrag.

Wenn du die Beiträge nicht zahlst werden diese per Bescheid festgesetzt und 30 Tage später gepfändet.

Das geht so lange gut, wie du keinen Arzt brauchst. Wenn dir aber dann nach zwei Jahren ohne KV ein Unfall passiert wird es übel: dann wirst du nämlich in der KV versichert, in der du zuletzt Mitglied warst. UND jetzt kommt es: du musst dann die Beiträge der Jahre nachzahlen, in denen du nicht versichert warst!
Also, überlege dir lieber, ob du dich nicht versichern willst!

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 02:34

Ich plane demnächst den Sprung in die Selbstständigkeit, könnte aber den finanziellen Druck nicht aushalten. Die Beiträge für KK sind für Selbstständige mit einem nicht allzu hohen Einkommen zu groß. 

Sprich, würde die ersten 3 Jahre auf Risiko leben bis sich mein Geschäft etabliert hat, anschließend würde ich per Ratenzahlung die Schulden abstottern und mich versichern lassen. 

kevin1905  18.07.2017, 03:20
@GulschSueppchen

Keine Chance. Die Kasse pfändet dich in Grund und Boden.

Legst du den Einkommensteuerbescheid nicht freiwillig vor stuft sie dich zum Höchstbeitrag ein und setzt diesen per Bescheid fest.

Beantrage lieber aufstockend Hartz IV, dann überbimmt das Jobcenter die Kosten für die Krankenversicherung.

Es finden Datenabgleiche zwischen Finanzamt und Sozialbehörden statt also geht dein Plan nur wenige Monate "gut" danach bist du wirtschaftlich am Ende.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 03:28
@kevin1905

Wie meinst du den letzten Absatz? Sorry ich bin relativ unbewandert in dem Themengebiet.

kevin1905  18.07.2017, 03:30
@GulschSueppchen

Sozialbehörden, zu denen auch die gesetzlichen Krankenkassen gehören, dürfen zweimal jährlich anlasslos Anfragen ans Finanzamt stellen um zu schauen wer evtl. nicht angemeldet ist (gläserner Bürger).

Dann brennt der Baum.

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.

Auch wenn du nicht krank bist oder zum Arzt gehst, wirst du, wenn du dich versichern willst, alle fehlenden Beiträge nachzahlen müssen...

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 03:13

Schon klar. Aber darum gehts nicht. 

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 03:21
@verreisterNutzer

Nein. Darum gehts nicht.  Es geht darum ob aktiv nach mir gesucht wird, wenn ich nicht versichert bin, oder ob es nur durch Zufälle ans Licht kommt. 

verreisterNutzer  18.07.2017, 03:23
@GulschSueppchen

...siehe die Antwort von kevin1905....

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 03:29
@verreisterNutzer

Das is doch mal ne gute Antwort.