Überprüft die Kfz-Versicherung stets den Kilometerstand?
Hallo zusammen, wie jedem bekannt ist, macht die jährliche Kilometerleistung hinsichtlich der Beitragsbemessung viel aus. Doch muss man wirklich so ehrlich sein und stets die wahre Kilometerleistung angeben?Warum sollte man nicht lieber Kosten sparen und stattdessen das Mindeste angeben? Mir sind eigentlich keine Fälle bekannt, wo die Versicherung extra einen Gutachter zu den Versicherten schickt, um regelmäßig den Kilometerstand nachzuprüfen.
Also tut der Versicherer wirklich was, um die Angaben des Versicherten nach der Wahrhaftigkeit zu überprüfen?
MfG
11 Antworten
Nein, aktiv prüft die Versicherung das nicht. Aber wenn es zu einem Schadensfall kommt, wird bei der Meldung der km-Stand angegeben. Stimmt der nicht, kann es zu Nachforderungen kommen. Wenn es ganz dumm läuft und die Versicherung partout nicht zahlen will, kann es sogar sein, dass sie Dir wegen falscher Angaben eine höhere Eigenbeteiligung für den Schaden anhängen....
Die Frage nach dem Kilometerstand kommt bei einem Schaden bzw. Unfall. Stimmt das dann nicht, kann die Versicherung evtl.Abstriche machen.Sicherlich nicht bei einer Differenz von ein paar Km. Immer daran denken.....die winden sich raus wo es nur geht.
aha... und woher hast du diese Thekenweißheit?
Bei Betrug sieht dies aber ganz anders aus!!!
Tachovordrehen ist nämlich etwas ganz anderes, als mal eben die Laufleistung zu überziehen und diese dem Versicherer nicht rechtzeitig mitzuteilen.
Angebliche hartnäckige Märchen sind also schonmal ganz real. Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken warum diese so hartnäckig sind.....
Deine Aussage hier ist definitiv zu 100% falsch.
Ich weiß ja, dass Du gerade gut in Stimmung bist, wenn ich Deine Beiträge hier lese, aber im Zusammenhang mit meinen langjährigen Beiträgen verbitte ich mir solche Kommentare wie "Thekenweißheiten" !
Das angebliche Märchen, dass die Versicherer die Leistung verweigern, wenn man die angegebenen km überzieht und plötzlich bei 11.500 ist, obwohl man nur 9.000 fahren wollte, höre ich immer wieder. Ich mach das aber nun 17 Jahre und habe trotz zahlreicher Übertretung stets nur Fälle von Nachberechnung und selten Vertragsstrafe erlebt und noch NIE einen Fall von Leistungsverweigerung.
Meine Aussage ist somit nicht zu 100% falsch, schon gar nicht definitiv !
laut vertragsbedingungen muss man die versicherung benachtichtigen wenn dei km-leistung erheblich nach oben abweicht, sonst leistungskurzung oder -verweigerung.
In meinen Augen, sind auch solche "kleinen" Vergehen nicht okay. Wenn du die Km angeben musst, hat das sicher einen Grund.
Vielleicht fällt sowas auch schon unter Versicherungsbetrug.
ES IST SOGAR BETRUG DER BESONDEREN ART
ich würde da immer ehrlich Angaben machen. Dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn es mal einige Hundert Kilometer mehr sind im Jahr, denke ich nicht, daß es da Probleme geben sollte. Sind es aber einige Tausend, dann wird die Sache wohl etwas heikler
die Versicherung macht KEINE Abstriche bei der Schadensregulierung. Manche Märchen halten sich hartnäckig. Sie werden "nur" die reguläre Prämie nachberechnen und eine Vertragsstrafe gemäß AKB nehmen.