Glastüren für offene Kamine zum nachträglichen Anbau: Wer macht sowas?

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Der nachträgliche Einbau von Feuerungstüren ist einfach verboten!!! Nachzulesen in der DIN 18895 und der seit 1.1.2008 geltenden "Technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks" (TR OL). Grund: Bei einem klassisch offenen Kamin wurde mit einer mittleren Abgastemperatur von 80°C gerechnet. Wenn nun eine Feuerungstür vorhanden ist, strömt nicht mehr die große Menge Raumluft (Falschluf) durch die Feuerraumöffnung mit ab. Im Ergebnis steigt die Abgastemperatur erheblich an. Dabei ist es schon oft zu erheblichen Schadensfeuern gekommen. Außerdem sinkt durch das nun erheblich verminderte Abgasvolumen die Strömungsgeschwindigkeit in dem nun viel zu großen Schornsteinquerschnitt. Versottungserscheinungen sind die meist unausbleiblichen und sehr unangenehmen Folgen. Reinhold Willnat, Sachverständiger im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk. www.rewiofen.de

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kaminverglasung.de

Wenden sie sich an einen versierten Kaminbauer. Aber nicht vergessen, vorher den Bezirksschornsteinfegermeister von dem Vorhaben zu informieren.

Er wird dann prüfen, ob das überhaupt zulässig ist

physicus 
Beitragsersteller
 15.03.2009, 13:44

Die Kaminkehrerzunft hatte ich schon um Rat gebeten. Aber die wollen mir sogleich einen Händler vermitteln, der komplette Heizkassetten zum Sonderpreis von ca. 3000 EUR verscherbelt. Das entspricht aber nicht meinen Vorstellungen...

Das wär vielleicht eine Frage für den Kaminkehrer. Oder einen Ortsansässigen Ofenbauer. Es muß ja Sicherheitsglas sein?!