Nicht EU-Ausländerin Unterhaltspflichtig - Außereheliches Kind?
Hallo ich deutscher Papa habe einen Sohn mit einer Jamaikanerin sie lebt in Deutschland hat keine Arbeit also ALG2 und ich zahle nun seit 4 Jahren Unterhalt für unseren 6jährigen Sohn. Da sie mit dem großen nun überfordert ist soll er zu mir- auf die schnelle.. Habe ich ein Anrecht auf kindesunterhalt? Da sie ja nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt habe ich bedenken..
3 Antworten
Da das Kind in Deutschland lebt, hat es Anspruch auf Unterhalt nach dem deutschen Unterhaltsrecht - ganz egal, welche Staatsbürgerschaft der barunterhaltspflichtige Elternteil hat.
An diesem Unterhaltsanspruch würde sich selbst dann nichts ändern, wenn dieser Elternteil nicht (mehr) in Deutschland leben würde - wäre dann allerdings ggf. schwieriger durchzusetzen.
Wäre die Mutter (als barunterhaltspflichtiger Elternteil) nicht ausreichend "leistungsfähig", um Unterhalt zahlen zu können, könntest du ggf. "Unterhaltsvorschuss" für das Kind beziehen....
Anrecht hast Du auf alle Fälle - nur wenn sie nix verdient, dann kann sie auch keinen Unterhalt zahlen.
Auf alle Fälle steht Dir Unterhaltsvorschuss zu, kannst du beim Jugendamt beantragen.
150prozentig.
So wirklich selbst gesucht hast Du die Info nicht?
"Wenn die Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer nach deutschem Recht durchgeführt wird, entstehen prinzipiell dieselben Unterhaltsansprüche wie bei einer Scheidung von Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft. Dies gilt insbesondere für den Kindesunterhalt."
Quelle: http://www.scheidungsrecht.org/scheidung-mit-auslaender/
Bleibt sie denn in Deutschland oder will sie in ihre Heimat? Ggf. ist das durchsetzen im Ausland nicht ganz so einfach. Da helfen dann Verträge.
Er ist ein außereheliches Kind und ob sie auf Dauer in Deutschland bleibt das kann ich nicht sagen aber ich denke erstmal wird sie bleiben
Außereheliche Kinder sind ehelichen Kindern seit zig Jahren gleichgestellt.
Also auch wenn die Mutter keine Deutsche ist? - Sicher?