Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?

6 Antworten

du machst dir haufen probleme selber. du begehst seit zwei jahren ordnungswidrigkeiten, dafür kannst du bußgelder ersatzweise haft bekommen.

du hast die pflicht dich anzumelden, alle veränderungen in deinen umständen zu melden. diesen gesetzlichen pflichten kommst du nicht nach.

du nimmst ein formular und meldest dich an. dann wird geprüft ob du wirklich erst ab dato da bist, oder ab einzug in die wohnung. im ungünstigsten fall wirst du zu 1/13 angemeldet und ab da werden beiträge gefordert. schuld bist allein du. wenn du garnichts machst, wirst du zwangsangemeldet, sobald man auf dich aufmerksam wird und der gerichtsvollzieher erscheint mit einer riesigen forderung. also melde dich selbst an. schildere deine situation deines exmitbewohners und gib seine daten so genau wie möglich an.

Erfahrungsgemäß meldet sich die Gebühreneinzugszentrale sehr schnell bei dem in der Wohnung Verbleibenden.

Sie kann möglicherweise sogar relativ lang zurückliegende Beitragszahlungen nachträglich fordern. 

So hoch kann eine rückwirkende Nachzahlung ausfallen

Die
rückwirkende Nachzahlung der GEZ-Gebühren kann sich gemäß § 4 Abs. 4
des Rundfunkgebührenstaatsvertrags maximal auf einen Zeitraum von drei
Jahren erstrecken. Es gelten dabei die Verjährungsfristen, wie Sie in
den §§ 195, 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sind. Wenn
Sie sich auf die Verjährung berufen, so ist dieser Anspruch jedoch von
Ihnen selbst geltend zu machen und sollte unbedingt in schriftlicher
Form und per Einschreiben erfolgen. Die Höhe der rückwirkenden
Nachzahlung kann demnach im Höchstfall über 36 Monate gehen und auf
diese Weise leicht in einen vierstelligen Bereich geraten. Die Gebühren
liegen aktuell für ein Radio und neuartige Rundfunkgeräte - also etwa
internetfähige PCs oder Notebooks, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme
wiedergeben können - bei 5,76 Euro pro Monat.

Meldet Person A sich nicht, und kommt die GEZ dahinter, wird Person A den geschuldeten Betrag + vermutlich Mahnungsgebühren zahlen müssen.

Meldet Person A sich, wird Person A den geschuldeten Betrag bezahlen müssen, und, vielleicht auch Mahnungsgebühren. Vielleicht sieht die GEZ auch als Dank für die Ehrlichkeit davon ab, damit hab ich keine Erfahrung.

So oder so, Person A wird mindestens den fälligen Betrag seit Anfang 2014 bezahlen müssen.

markus1979de 
Beitragsersteller
 04.05.2016, 12:38

ok danke :-)

Wenn es rauskommen würde, sagen wir mal zB. 2020,

müsste man dann 3 Jahre nachbezahlen oder tatsächlich die vollen 6 Jahre?

Schlimmstenfalls wird er die Gebühren (mit einem Aufschlag) zu bezahlen haben.

Schlimmstenfalls muss er nachzahlen (das kann sich bei mehreren Jahren aber halt auf einige hundert Euro läppern).

Ehrlichgesagt, würde ich das Geld, was der "Beitragsservice" verlangen könnte bei Seite legen, falls mal eine Forderung kommt. Wenn Person A irgendwann mal in eine neue Wohnung zieht, wird die GEZ darüber automatisch informiert und er wird ein Schreiben von denen kriegen. Wenn da nicht drinsteht, dass er was nachzahlen soll, kann er das gesparte Geld ja für sich ausgeben, ansonsten geht es leider an die GEZ.