neuer Bescheid Grunderwerbssteuer nach Vermessung?
Hallo,
meine Frage lautet: Bekomme ich nach Teilung eines Grundstückes (neue Vermessung) einen neuen Bescheid vom Finanzamt? Es handelt sich um ein Grundstück, welches in vier Teilen unterteilt werden sollte. Es liegen sehr alte Messergebnisse vor und im Notarvertrag wurde eine ca. Größe angegeben. Der Bescheid für die Steuer bezog sich auf eine Größe von 250qm. Nach der Vermessung beträgt die Größe nun knapp 280qm. Das Ergebnis wurde vom Notar festgehalten. Bekomme ich einen neuen Bescheid, da ich im Vergleich zur jetzigen Größe weniger bezahlt habe? Grüße
3 Antworten
Das ist durchaus möglich. Aber der Bescheid gilt niicht rückwirkend.
Danke für den Stern
... wenns um Dein Geld geht und das Finanzamt etwas bekommt, dann bringen die das auch heute am Feiertag noch vorbei. Solltest Du was vom Finanzamt bekommen, dann kann sich das ziehen :-)))
Also in dem Kaufvertrag steht die ca. Größe drin (250qm mit XX€ pro qm) und danach haben wir auch den Bescheid für die GRUNDERWERBSSTEUER bekommen... Das bezieht sich ja auf den Kaufpreis für das Grundstück. Laut Vertrag wird das Grundstück dann nach Vermessung uU teurer, da es größer ist.... Daher meine Frage, ob ich jetzt rückwirkend noch einen Zusatz-Bescheid bekomme, da mein Grundstück nun größer ist und ich mehr bezahlen müsste... Gruß
Du meinst wohl "Grundsteuer". Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpeis erhoben, und der wird sich wohl nicht geändert haben. Für die Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig. Sie erhebt die Grundsteuer auf der Basis des Grundsteuermessbetrags unter Anwendung ihres Hebesatzes. Den Grundsteuermessbetrag setzt das Finanzamt zusammen mit dem Einheitswert für das Grundstücks fest.Diese Bescheide wirst Du vom Finanzamt erhalten, und dann meldet sich die Gemeinde/Stadt.
stimmt
doch die Grunderwerbssteuer
sry, das Finanzamt stellt bloß fest. Das Geld bekommt die Gemeinde. Aber die ist genauso gierig. ;-))