Neuen Wohnwagen auf der Messe Bestellt, Händler liefert aber die Falsche Ausführung was kann ich Machen?
Hallo
Ich habe auf der Caravan messe einen Wohnwagen Bestellt, mit Reichlichem Zubehör das in einem Sondermodell Verbaut wird. Bei der Abholung vom Wohnwagen mussten wir feststellen das der Händler leider nur das Standardmodell Bestellt hatte. Wohnwagen wurde bereits Bezahlt (für das Sondermodell) auch hatte ich diesen bereits angemeldet da nur mit einer Anmeldung eine Heimfahrt möglich ist.
Nun habe ich ein Problem ich bin über 300 Km zu dem Händler Gefahren und auch 300 Km wieder nach Hause ! also 600 Km für nichts und wieder nichts ! Den Bezahlten Wohnwagen habe ich beim Händler gelassen, den so wie dieser da gestanden hat kann ich diesen nicht gebrauchen ! Der Händler will diesen in das Herstellerwerk Zurück bringen lassen ! den so ein Umbau könnte er nicht durchführen, ausserdem sind alle außen leisten Falsch ! Standard Modell hat Plastik leisten Sondermodell Metall Leisten ein Austausch dürfte kaum möglich sein da diese Verklebt und Verschraubt sind. Sonst ergibt sich auch Dichtigkeits Probleme, ferner sind die Dachstauschränke komplett anders, Mover Fehlt (ist aber Nachrüstbar) und eine Dachmarkise fehlt ebenso (Löcher im Dach !) was kann ich machen ? was kann ich als Schadenersatz noch verlangen ? Zurücktreten vom Kaufvertrag währe nicht Empfehlenswert da eine Neubestellung mich locker 8000 Euro Aufpreis Kosten würde, ausserdem wird das Modell in diesem Jahr nicht mehr Gebaut ! Laut Hersteller ist die Produktion für dieses Jahr komplett ausgelastet, es kann nichts mehr bestellt werden. Dazu wird ab August die Modelljahre der Zukünftigen 2018 Modelljahres gefertigt.
Heute habe ich vom Händler Bescheid bekommen das der Aufwand in seinem Betrieb nicht möglich ist, deswegen geht der Wohnwagen zurück zum Herstellerwerk !
3 Antworten
du müsstest ja auch unterlagen der bestellung bekommen haben, was steht denn da drinn? wenn beim hersteller eine bestellung standardmodell eingegangen ist kann das auch nur so in deinen unterlagen zu finden sein, somit muss man sich vergewissern das alles seine richtigkeit hat was man bestellt und unterschrieben hat. wenn aus deinen unterlagen hervor geht das ein sondermodell bestellt wurde, dann schriftlich nachbesserung mit frist vom händler forden am besten mit anwalt
eine Extra Bestätigung erfolgt bei Wohnwagen Kauf generell nicht ! es gibt nur einen Durchschlag von dem Kaufvertrag mehr nicht. auf diesem Auftrag steht alles dabei was Sache ist, wenn aber der Händler nicht alles Lesen und Bestellen kann oder Macht dann läuft es Falsch ! es ist wie beim Autokauf, du möchtest einen Golf das Modell GTI zum Beispiel bei GTI ist jetzt Radio, Klima, Sitzheizung, Leder alles dabei, So aber der Händler Bestellt trotz Auftrag nur das Standardmodell ohne alles, da du die Zulassungspapiere bereits zugeschickt bekommst damit du 300 Km zur Abholung selber Fahren musst, kommt es eben zu solchen "Missverständigung"
in meinem Fall war dies kein Golf sondern ein Wohnwagen, und solche Freizeit Anhänger bekommt man nicht so eben ums Eck ! und abholen musst du sowas immer Selber oder von einem Vertrauenswürdigen Bekannten der aber die Übergabe des Wohnwagens nicht unterschreiben kann (darf nur der Eigentümer)
Jede Bestellung wird vom Händler bestätigt, denn sonst ist die Bestellung nicht gültig.Wenn der Auftrag bestätigt wurde, so wie du den Wohnwagen bestellt hast, dann liegt der Fehler beim Händler. Hier musst du zum Rechtsanwalt, da du da eine Rechtsberatung bekommst. Hier bekommst du diese nicht, weil hier keiner Ahnung hat solchen Fällen. RAE ausgenommen!
Du hast aber doch eine Bestellung aufgegeben? I.d.r. werden da doch alle ausstattungsmerkmale schriftlich fixiert, und wenn der nun nicht das liefert, was du bestellt und bezahlt hast, hast du Recht auf Nachbesserung, und ggfs Wandlung, bzw Rücktritt.
Dann muss der dir auch deine entstandenen Kosten ersetzen.
Geh doch mal zum Anwalt, ICH würde das machen.
Dann schreib ihm eine Auflistung der Fehler, Setz ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung/ Nachlieferung und mach ihm unmissverständlich deutlich, das im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Nachbesserung du von dem Kaufvertrag zurücktreten und deine entstandenen Unkosten vom Verkäufer zurückfordern wirst,
ICH würde aufgrund des hohen streitwertes und der anfangenden Camping Saison die Sache wahrscheinlich sofort einem anwalt übergeben... der weiß i.d.r. Welche Formulierungen zu wählen sind... wirkt oft auch einschüchternder, da die Kosten im Falle eines Prozesses der Verlierer zahlen muss!
Ja ich habe nur einen Durchschlag vom Vertrag darin steht alles so wie bestellt
Geliefert wurde aber das falsche !