Darf man trotz eidesstattliche Versicherung im Versandhandel kaufen?

8 Antworten

Na ihr habt ja ne prima Meinung.

Der Beitrag von RTL war sicherlich überzogen.

Die EV stellt ersten nur eine Auskunft über die zur Abgabe bestehenden Vermögensverhältnisse dar. Es sagt nichts darüber aus, ob der Ablegende zu diesem Zeitpunkt unvermögend ist.

Zum anderen gibt es Gläubiger, die sogar wegen geringen Forderungen eine EV abverlangen, wenn der Schuldner nicht zahlen kann oder will.

Eine Bestellung im Versandhandel ist zum einen wegen der oben beschriebenen anderen Möglichkeiten (außer Ratenkauf) immer möglich. Sonst dürfte derjenige ja auch nicht in den Supermarkt.

Selbst eine Bezahlung in Raten ist möglich, wenn man die Raten auch zahlt. Zahlt man aber die Raten nicht, könnte der Verkäufer auf Eingehungsbetrug klagen. So wird es im dargelegten Fall auch gewesen sein.

varina 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 19:48

danke-deine Beschreibung könnte zutreffen. Weil die junge Dame immer noch mehr bestellt hat und stumpf nicht bezahlt.(bzw. mit dem Anliegen, es sowieso nicht zu bezahlen). Es hätte ja aber auch sein können, wie o.g., dass man ja dann doch etwas Geld übrig hat und sich strafbar macht, noch nicht mal das zu zahlen....danke

BerlinerMitHerz  28.01.2009, 20:14
@varina

oh man, keine ahnung und so ein quatsch hier erzählen, eben so die dh geber. ihr habt absolut keine ahnung wie so eine ev abläuft, sonst würe ihr das hier nicht erzählen.

Volker13  28.01.2009, 19:46

Absolut korrekte Antwort. DH

Ich habe einfach die Gerichtsvollzieherin gefragt. Diese Antwort ist jetzt maßgebend. Man darf, solange man bezahlen kann, d.h. gegen Vorkasse oder per Nachnahme, allerdings nur, wenn man auch weiß, dass man sicher bezahlen kann. Sehr kritisch wird es, wenn man bestellt und wissentlich nicht zahlen kann.

Hi, da der Versandhandel im Normalfall keine SchuFa-Auskunft einholt, vor allem wenn du schonmal da bestellt und eine Kundennummer hast, ist es möglich, mit EV im Versandhandel zu kaufen, ohne dass diese es mitbekommen!

varina 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 19:38

das ist ja für den Versandhandel ziemlich blöd! da lassen die sich ja auf ganz schön was ein - ohne SCHUFA. Aber meines Wissen ist das fast nicht der Fall...ich kenne zumindestens kein Versandhaus, was keine Abfrage macht

Kaelush  28.01.2009, 19:53
@varina

Doch, schon einige Male gesehen, aber ich will keine Namen nennen, um da Ideen zu schaffen. Aber mit die größten Versandhäuser. Das ändert sich aber auch schon seit einiger Zeit.

Per Nachnahme darfst du!Was du mit deinem genehmigten Geld machst,ist Deine Sache!

varina 
Beitragsersteller
 28.01.2009, 19:37

wie meinst du das "genehmigt". ? Die Frau bekam HArtz4-OK, das kann ich dann nachvollziehen, aber wenn man arbeitet, gibt es da dann Freibeträge

paps1959  28.01.2009, 23:04
@varina

per Nachnahme kann jeder bestellen, da bei Lieferung der Kaufbetrag + Porto+ Nachnahmegebühr fällig wird. Bloß wer kein Geld hat...

Es gibt ein Pfändungstabelle nach denen sich die Pfändungsbeträge bei einem Einkommen von x berechnen, wenn Sie das meinen. http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html

da man Zahlungsunfähig ist, stellt es eine Täuschung dar und somit einen Betrug wenn man weiter bestellt

paps1959  28.01.2009, 23:01

eben nicht, wenn man auch bezahlt.