Neue Wohnung - Miete ist aber teurer! Kann das Jobcenter verweigern?

5 Antworten

Laut Merkblatt vom Jobcenter hier sind für 4 Personen 85 m² und 500 € angemessen - die Grundmiete der neuen Wohnung wäre 489,00 €

Oft werden alte Mietspiegel zur Berechnung herangezogen.

Ich würde mir einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt holen, der die Situation und auch die Notwendigkeit eines Umzuges prüfen kann.

MfG

Johnny

Hast Du den Vermieter schgon schriftlich aufgefordert die Mietmängel zu beseitigen?.. das Du ihm nachweislich eine Nachbesserungsfrist gesetzt und kommt der Schimmel wirklich von der Bausubstanz? 

die Schritte müssen zuerst gegangen werden, erst wenn die erfolglos sind, ihr nicht die Verursacher vom Schimmel seit kann eine Umzugskostenübernahme &&& XXX zugestimmt werden..

ihr könnt natürlich auch ohne Zustimmung umziehen, dann werden weiterhin die bisherigen Kosten getragen und ihr finanziert den Rest, inclv. Umzugskosten

Thorben77 
Beitragsersteller
 09.06.2015, 22:08

Und wenn die neue Wohnung insgesamt günstiger ist als die jetzige? Muss ich diese ganzen Schritte dann auch gehen?

Der jetzige Vermieter ist nämlich sehr schwierig - die Mieter sind bei dem immer an allem schuld,und er macht NICHTS,wenn man ihm mit Gegenargumenten kommt,kommen Drohungen usw. - der ist von der Sorte "Fordern - nicht entgegenkommen!"

Wir wolen hier einfach nur noch raus ohne große Diskussionen mit dem...


himako333  09.06.2015, 22:27
@Thorben77

das solltest Du mit Deinem Fallmanager klären, es wird dann geprüft wie  die Umzugskostenübernahme im  Verhältnis zu der günstigeren Miete stehen, 

die günstigere Miete wird auf jeden Fall übernommen und die Nebenkosten auch, wenn sie im gleichen Rahmen bleiben..

.m. l. G. ;)h

Hallo,

normalerweise müsste auf dem Merkblatt ersichtlich sein, ob es sich um die Grundmiete, um die Bruttokaltmiete (GM + NK) oder um die Warmmiete (GM + NK + Heizkosten) handelt.

Gehen wir davon aus, du liegst innerhalb der Mietobergrenzen: der Umzug ist erforderlich (aus gesundheitlichen Gründen!) und deshalb müsste dir der Umzug auch genehmigt werden.

Gehen wir davon aus, du liegst über der Mietobergrenzen: das JC würde sagen, dass die neue Wohnung zu teuer ist und daher keine Umzugskosten oder Kaution auf Darlehensbasis übernommen wird. Du bekommst die Miete nur bis zur Obergrenze bezahlt. Legst du aus deinem Regelsatz aber die z. B. 10 oder 15 Euro drauf (angenommen in der Höhe liegst du über der Mietobergrenze), kann das JC dir den Umzug nicht verweigern. Bis zur Mietobergrenze müssen die Kosten immer übernommen werden; nur eben dann z. B. Kaution und Umzugskosten nicht.


Thorben77 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 16:16

MIt 489,00 € Grundmiete würde ich so grad eben innerhalb der Grenzen liegen,Neben,- und Heizkosten belaufen sich auf jeweils 100,00 €

Ich denke mal,es wird darauf hinauslaufen,dass ich darauf poche,aus gesundheitlichen Gründen (alleine schon wegen der Kinder) ausziehen zu müssen - Bilder von den ganzen maroden,schimmeligen Ecken hab ich,soll ich die direkt beim Termin bzgl. Mietangebot zeigen?

BlackWoodruff  09.06.2015, 14:03
@Thorben77

Ah ok, wenn du innerhalb der Grenzen liegst, ist das ja um so besser. Also das Jobcenter prüft immer, ob ein Umzug "erforderlich" ist. Und in eurem Fall ist der Umzug meiner Meinung nach erforderlich, da in der Wohnung in gesundheitsgefährdendem Ausmaß Schimmel vorhanden ist (klingt für mich zumindest so, wie du es schilderst). Vielleicht hat die Wohnung auch bauliche Mängel? (Auch das wäre was, wodurch der Umzug gerechtfertigt wird). Ja, wenn du die Fotos gleich beim nächsten Termin vorlegst, kann das sicher nicht schaden! Vielleicht vereinbart man mit dir noch einen Termin mit dem Außendienst, aber ich finde, ein Umzug ist in eurem Fall mehr als gerechtfertigt.

Thorben77 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 16:02
@BlackWoodruff

War gestern beim Termin,die Sachbearbeiterin meinte,dass entweder die Grundmiete oder die Nebenkosten 50 € runter müssten - und ich soll zuerst dem jetzigen Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen... Passt mir gar nicht,mich mit dem auseinandersetzen zu müssen :(  Hab der gesagt dass ich sogar Bilder als Beweis sofort zur Hand (USB-Stick) hätte - hat die gar nicht interessiert...

Eigentlich muss das im Merkblatt ersichtlich sein.

Bei uns ist so eine Angabe als Grundmiete inkl. kalter Nebenkosten zu verstehen - also Kaltmiete.

Wenn die zulässige Miete der neuen Wohnung überschritten wird, wird ein Einzug erst gar nicht erlaubt - jedenfalls bei uns.

Sollte es bei Euch möglich sein, die Wohnung zu bekommen, wenn Ihr was draufzahlt, kommt das nächste Problem: Etwaige Nachzahlungen werden nicht übernommen.

Am besten erkundigst Du Dich im Jobcenter,dfenn sowas ist von Jobcenter zu Jobcenter verschieden.

Die 500,00€ beziehen sich nur auf die Kaltmiete!