Neue Produkte weiterverkaufen?

7 Antworten

Ich nehme nicht an, dass du hier von Einzelfällen sprichst, sondern schon "mehr" im Auge hast -> und dann reden wir ganz klar von einem gewerbsmässigen Handel.

Klar geht das. Jeden Morgen wacht ein Dummer auf.

Wenn Du ein Sonderangebot kaufen kannst für 5 Euro, kannst Du es getrost als neu (mit Etikett) für 7 Euro weiterverkaufen. Wenn Du Glück hast und jemand entsprechendes aufgewacht ist..... ;-)

Bis zu einer bestimmten Menge darf man das als Privatverkäufer machen. Frag mich aber nicht, wo jetzt genau die Grenze liegt. Wenn du zu viel verkaufst (gilt übrigens auch für gebrauchte Sachen!), musst du dich als gewerblicher Verkäufer anmelden.


Kriterien:

eine große Anzahl an Verkäufen innerhalb eines bestimmten, meist sehr kurzen Zeitraumes, so beispielsweise 25 Bewertungen innerhalb von zwei Monaten, beziehungsweise 40 Bewertungen innerhalb eines Quartals

wiederholtes Anbieten von gleichartiger Ware. Beispiel: immer wieder werden DVD-Recorder verkauft. mehrmaliges Verkaufen von Neuware

viele gleichzeitige Auktionen

Powerseller-Status

Formulierungen wie: „wir“ oder „unsere Kundschaft“

eigene AGB ...

Quelle: http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html

Im Einzelfall darf man das sicher, aber wie auch immer. Wenn das ein oder auch 5 mal im Monat geschieht, sind z.B. die 5 € Gewinn. Solange es keine Neider gibt ist das vertrebar. Tritt aber nur Einer auf und Du hast für Dein Tun keine Belege kann es eng werden. Denn ein FA muss Dir nichts beweisen, da gilt die Beweispflicht eines FA nicht.

Mache das Louis Vuitton ich habe das so geregelt (bzw. unser Steuerberater), dass das über die Steuer meiner Eltern geht, da der Freibetrag (ca.8000€) überschritten wird. Ab und zu ist das ok, aber nicht jede Woche 50 Sachen, dann muss man ein Gewerbe angeben.